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Schleswig-HolsteinKleine AnfrageSPD

Dokument 20/4434

2. Juni 2026Dokument 20/4434 · WP 20Schleswig-Holstein
Birte Pauls
PflegefachkräfteAnwerbungIntegrationSchleswig-HolsteinAusbildung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In dieser kleinen Anfrage wird untersucht, welche Maßnahmen die Landesregierung Schleswig-Holstein ergreift, um ausländische Pflegefachkräfte und Auszubildende zu gewinnen und zu integrieren. Es werden verschiedene Programme und Projekte vorgestellt, die darauf abzielen, die Anwerbung und Integration dieser Fachkräfte zu unterstützen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind ausländische Pflegefachkräfte, Pflegeazubis sowie die Einrichtungen im Gesundheits- und Pflegebereich in Schleswig-Holstein.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es werden Fragen zur Anwerbung, den Voraussetzungen für die Beschäftigung ausländischer Fachkräfte und den Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen gestellt. Zudem wird nach den Rahmenbedingungen für die Integration und Sprachförderung gefragt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung beschreibt verschiedene Anstrengungen zur Anwerbung, darunter die Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit und Projekte wie 'Deutsch in der Pflege'. Es wird erläutert, welche Voraussetzungen ausländische Fachkräfte erfüllen müssen, um in Schleswig-Holstein arbeiten zu können. Zudem werden finanzielle Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen erwähnt, die Pflegekräfte aus dem Ausland anwerben.

⚡ Einordnung

Die Anfrage zielt darauf ab, die Herausforderungen bei der Anwerbung und Integration von Pflegekräften zu beleuchten, die in Anbetracht des Fachkräftemangels in der Pflegebranche von großer Bedeutung sind. Die Maßnahmen der Landesregierung könnten sowohl von Arbeitgebern als auch von den betroffenen Pflegekräften positiv wahrgenommen werden.

Quelle: Schleswig-Holstein, Dokument 20/4434, Wahlperiode 20

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.