❓ Dokument 20/4466
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird der aktuelle Stand zur Gründung der Stiftung „Fledermausschutz Schleswig-Holstein“ erfragt. Der Fragesteller möchte wissen, ob der Antrag zur Gründung fristgerecht eingereicht wurde und welche Maßnahmen zum Schutz von Fledermäusen bereits ergriffen wurden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Fledermäuse in Schleswig-Holstein sowie die Institutionen, die an der Gründung der Stiftung beteiligt sind, wie das Land Schleswig-Holstein und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur fristgerechten Antragstellung zur Gründung der Stiftung, zur Besetzung des Vorstands und Stiftungsrats sowie zu bereits ergriffenen Maßnahmen zum Fledermausschutz gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat bestätigt, dass der Antrag zur Gründung der Stiftung noch nicht eingereicht wurde, da letzte Abstimmungen noch ausstanden. Es wurden bisher keine Maßnahmen ergriffen, da die Stiftung noch nicht gegründet ist.
⚡ Einordnung
Die Anfrage thematisiert den langsamen Fortschritt bei der Gründung der Stiftung und die damit verbundenen Maßnahmen zum Schutz von Fledermäusen. Dies könnte auf politische Kontroversen bezüglich der Prioritäten im Umweltschutz hinweisen.