❓ Dokument 20/4470
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird die Umsetzung der Aktivrente in der Landesverwaltung thematisiert, die seit dem 1. Januar 2026 gilt. Die Aktivrente ermöglicht es Rentner:innen, steuerfrei bis zu 2.000 Euro monatlich hinzu zu verdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Rentner:innen, die in der Landesverwaltung Schleswig-Holsteins beschäftigt sind, sowie die Landesregierung, die die Umsetzung der Regelung verantwortet.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl der Rentner:innen, die beim Land beschäftigt sind, zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und zu den Maßnahmen im Dienstleistungszentrum Personal gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung kann die genaue Anzahl der Rentner:innen, die beim Land beschäftigt sind, nicht ermitteln. Zum 06. Mai 2026 sind 662 Fälle bekannt, in denen die Aktivrente zur Berücksichtigung eines Freibetrags führt. 658 dieser Personen waren bereits vor Renteneintritt beim Land beschäftigt.
⚡ Einordnung
Die Aktivrente wird als ein Mittel angesehen, um dem Fachkräftemangel und dem demografischen Wandel in der Landesverwaltung entgegenzuwirken. Die Umsetzung der Regelung hat jedoch bürokratische Herausforderungen mit sich gebracht.