❓ Dokument 20/4478
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Sandra Redmann (SPD) thematisiert die jagdrechtlichen Zuständigkeiten in Bezug auf Landesschutzdeiche in Schleswig-Holstein. Es wird untersucht, ob bestimmte Deiche als Eigenjagdbezirke gelten und welche Kriterien dafür maßgeblich sind.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Landesregierung, Jagdausübungsberechtigte, sowie die Bürger in Schleswig-Holstein, die an den Landesschutzdeichen wohnen oder diese nutzen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zu den jagdrechtlichen Zuständigkeiten, den Kriterien für Eigenjagdbezirke und den aktuellen Praktiken in Bezug auf die Jagdausübung auf Landesschutzdeichen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Landesregierung klären, dass schmale Deiche in der Regel nicht die Mindestgröße für Eigenjagdbezirke erreichen. Zudem wird erläutert, dass die Jagdausübung auf Landesschutzdeichen in bestimmten Bereichen verpachtet wird und dass die Deichsicherheit bei verpachteten Rechten gewahrt bleibt.
⚡ Einordnung
Die Antworten der Landesregierung zeigen die Komplexität der jagdrechtlichen Regelungen auf und verdeutlichen die Notwendigkeit, Deichsicherheit und Jagdinteressen in Einklang zu bringen. Dies könnte zu Diskussionen über die zukünftige Handhabung von Jagdrechten auf landeseigenen Flächen führen.