✅ Dokument 20/4495
📋 Worum geht es?
Das Dokument enthält einen Bericht und eine Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses zum Gesetzentwurf zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes, der von der Fraktion des SSW eingebracht wurde.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind alle, die mit dem Denkmalschutz in Schleswig-Holstein in Berührung kommen, einschließlich Denkmaleigentümer, Bauherren und die Öffentlichkeit.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Ausschuss empfiehlt dem Landtag, den Gesetzentwurf abzulehnen, was bedeutet, dass die vorgeschlagenen Änderungen am Denkmalschutzgesetz nicht umgesetzt werden.
🔎 Kernergebnisse
Der Bildungsausschuss hat sich am 28. Mai 2026 mit dem Gesetzentwurf befasst und eine Abstimmung durchgeführt, bei der die Mehrheit für die Ablehnung des Gesetzentwurfs stimmte.
⚡ Einordnung
Die Ablehnung des Gesetzentwurfs könnte Auswirkungen auf den Denkmalschutz in Schleswig-Holstein haben, da die vorgeschlagenen Änderungen nicht in Kraft treten werden. Die Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP unterstützen die Ablehnung, während der SSW dagegen ist und die SPD sich enthält.