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Schleswig-HolsteinGesetzentwurfSSW

⚖️ LISr02 - Gesetzentwurf Drs 20/4515: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Landesgehörlosengeldes (Landesgehörlosengeldgesetz - LGehGG)

4. Juni 2026Dokument 20/4515 · WP 20Schleswig-Holstein
Christian Dirschauer
GehörlosengeldNachteilsausgleichSozialleistungen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, gehörlosen Menschen in Schleswig-Holstein einen finanziellen Nachteilsausgleich zu gewähren, um ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind gehörlose Menschen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Schleswig-Holstein haben.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird vorgeschlagen, ein monatliches Landesgehörlosengeld von 350 Euro für Erwachsene und 250 Euro für minderjährige Anspruchsberechtigte einzuführen.

🔎 Konkrete Inhalte

Das Gesetz regelt die Anspruchsberechtigung, die Höhe des Gehörlosengeldes sowie das Antrags- und Verwaltungsverfahren. Es wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt.

Quelle: Schleswig-Holstein, Dokument 20/4515, Wahlperiode 20

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.