⚖️ Dokument 20/4515
📋 Worum geht es?
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, gehörlosen Menschen in Schleswig-Holstein einen finanziellen Nachteilsausgleich zu gewähren, um ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind gehörlose Menschen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Schleswig-Holstein haben.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird vorgeschlagen, ein monatliches Landesgehörlosengeld von 350 Euro für Erwachsene und 250 Euro für minderjährige Anspruchsberechtigte einzuführen.
🔎 Konkrete Inhalte
Das Gesetz regelt die Anspruchsberechtigung, die Höhe des Gehörlosengeldes sowie das Antrags- und Verwaltungsverfahren. Es wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt.
⚡ Einordnung
Das Vorhaben wird als sozialpolitisch relevant angesehen, da es die Gleichstellung und Teilhabe gehörloser Menschen fördern soll. Kritiker könnten die Finanzierung und die Auswirkungen auf bestehende Sozialleistungen ansprechen.