⚖️ Dokument 20/4525
📋 Worum geht es?
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Kreislaufwirtschaft im Land Schleswig-Holstein zu fördern und eine umweltverträgliche Abfallbewirtschaftung sicherzustellen. Er legt grundlegende Bestimmungen und Pflichten für die öffentliche Verwaltung und die Entsorgungsträger fest.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Träger der öffentlichen Verwaltung, Gemeinden, Kreise, kreisfreie Städte sowie die Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins, die Abfälle erzeugen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird ein neues Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetz (LKrWG-SH) vorgeschlagen, das die Abfallbewirtschaftung regelt, Pflichten für die öffentliche Verwaltung definiert und die Entsorgungsstrukturen in Schleswig-Holstein verbessert.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Gesetzentwurf enthält spezifische Regelungen zur Abfallvermeidung, zur Verantwortung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und zur Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten, die alle fünf Jahre fortgeschrieben werden müssen.
⚡ Einordnung
Das Vorhaben wird von den Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen unterstützt, da es eine umweltfreundliche Abfallbewirtschaftung fördert. Kritiker könnten Bedenken hinsichtlich der Umsetzung und der finanziellen Belastungen für die Kommunen äußern.