⚖️ Dokument 20/4529
📋 Worum geht es?
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, Diskriminierungen bei der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben im Land Schleswig-Holstein zu vermeiden und Chancengleichheit sowie eine Kultur der Wertschätzung von Vielfalt zu fördern.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind alle öffentlichen Stellen des Landes Schleswig-Holstein, einschließlich des Landtags und des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, jedoch mit bestimmten Ausnahmen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird ein Gesetz zur Vermeidung von Diskriminierung vorgeschlagen, das Diskriminierungsverbote und Maßnahmen zur Förderung von Chancengleichheit enthält.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Gesetzentwurf definiert Diskriminierungsmerkmale, legt Rechte für Betroffene fest und beschreibt die Verantwortlichkeiten öffentlicher Stellen bei Verstößen.
⚡ Einordnung
Das Vorhaben wird politisch unterstützt, um ein diskriminierungsfreies Umfeld zu schaffen. Kritiker könnten Bedenken hinsichtlich der praktischen Umsetzung und der Ausnahmen äußern.