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Schleswig-HolsteinKleine AnfrageSPD

❓ LISr02 - Kleine Anfrage und Antwort Drs 20/4544: Weitere Konkretisierung des Schreibens des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung (MSJFSIG) v. 22. Januar 2026 an die örtlichen Träger der Eingliederungshilfe sowie der Jugendhilfe

2. Juli 2026Dokument 20/4544 · WP 20Schleswig-Holstein
Martin Habersaat
SchulbegleitungEingliederungshilfeTeilhabe an BildungFinanzierung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In dieser kleinen Anfrage wird die Finanzierung der Schulbegleitung für Kinder mit Behinderungen thematisiert. Es wird erörtert, wie das Land Schleswig-Holstein die Kosten für Schulbegleitung übernimmt und welche finanziellen Mehraufwendungen durch die Anerkennung des Ganztagsangebots als Teilhabe an Bildung entstehen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Kinder mit (drohenden) Behinderungen, ihre Familien sowie die örtlichen Träger der Eingliederungshilfe und der Jugendhilfe in Schleswig-Holstein.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird gefragt, inwieweit das Land die Schulbegleitung finanziert und welche finanziellen Mehraufwendungen zu erwarten sind. Zudem wird die Notwendigkeit weiterer Konkretisierungen im Sozialrecht angesprochen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung erläutert, dass die Schulbegleitung als Leistung der Eingliederungshilfe durch die örtlichen Träger finanziert wird. Für Kinder mit seelischen Behinderungen tragen die Jugendhilfeträger die Kosten, während für körperliche und geistige Behinderungen die kommunalen Träger verantwortlich sind. Das Land erstattet 82,5% der Kosten und übernimmt zusätzlich 100% der Mehrkosten über eine jährliche Steigerung von 4%. Es wird mit Mehrkosten von bis zu 750.000 Euro gerechnet.

Quelle: Schleswig-Holstein, Dokument 20/4544, Wahlperiode 20

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.