❓ Dokument 20/4576
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird die Unterstützung für finanziell leistungsschwache Familien und Alleinerziehende bei der Beantragung von Zuschüssen für Familienurlaube thematisiert. Die Anfrage umfasst die Jahre 2024 und 2025 und fragt nach bewilligten Anträgen sowie den ausgezahlten Mitteln.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind finanziell leistungsschwache Familien, Alleinerziehende sowie die Jugendämter in den Kreisen und kreisfreien Städten Schleswig-Holsteins.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl der bewilligten Zuschüsse, den ausgezahlten Mitteln und der Inanspruchnahme der Zuschüsse gestellt. Zudem wird nach der Werbung für die Zuschüsse und den Gründen für eine mögliche Nichtinanspruchnahme gefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat in den Jahren 2024 und 2025 insgesamt 135 bzw. 198 Zuschüsse für Elternpaare und 114 bzw. 125 Zuschüsse für Alleinerziehende bewilligt. Die durchschnittliche Fördersumme betrug 603,12 Euro für 2024 und 608,99 Euro für 2025. Die Mittel wurden als auskömmlich bewertet, und die Landesregierung plant, die Förderrichtlinie anzupassen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage zeigt die Bemühungen der Landesregierung, finanzielle Unterstützung für bedürftige Familien zu gewährleisten. Die Anpassung der Förderrichtlinie könnte auch neue Familienkonstellationen berücksichtigen. Dies könnte zu einer breiteren Inanspruchnahme der Zuschüsse führen.