❓ Dokument 20/4595
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Schwimmförderung für Kinder in Schleswig-Holstein thematisiert, insbesondere die Maßnahmen zur Wassergewöhnung und Schwimmausbildung, die nach der Pandemie wieder aufgenommen wurden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind vor allem Kinder in Kitas, Schwimmvereine, die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft, das Deutsche Rote Kreuz und die Landesregierung von Schleswig-Holstein.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, warum nur bestimmte Vereine antragsberechtigt sind, wie hoch die bereitgestellten Mittel sind und ob die Förderkriterien angepasst werden sollten.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung erklärt, dass nur Mitgliedsvereine der relevanten Verbände antragsberechtigt sind und nennt die bereitgestellten Mittel für die Jahre 2023 bis 2025. Es gab keine abgelehnten Anträge, und die Pauschalen für die Förderung werden als ausreichend angesehen.
⚡ Einordnung
Die Antwort der Landesregierung zeigt die Bedeutung der Schwimmförderung für die Sicherheit von Kindern im Wasser auf. Es gibt keine aktuellen Bestrebungen, die Antragsberechtigung zu erweitern, was möglicherweise zu Diskussionen über die Zugänglichkeit von Schwimmangeboten führen könnte.