📝 Dokument 20/4600
📋 Worum geht es?
Der Antrag der Landesregierung bezieht sich auf die Verwendung des Jahresüberschusses der Investitionsbank Schleswig-Holstein aus dem Geschäftsjahr 2025. Der Landtag wird aufgefordert, über die Verwendung von 62.195.513,63 EUR zu beschließen, um verschiedene finanzielle Verpflichtungen zu erfüllen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Investitionsbank Schleswig-Holstein, das Land Schleswig-Holstein sowie die Bürger, die von der sozialen Wohnraumförderung und Krankenhausfinanzierung profitieren.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss für Zinslasten der sozialen Wohnraumförderung, die Tilgung von Krankenhausdarlehen und die Zuführung zur Kapitalrücklage zu verwenden.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Antrag beschreibt die spezifischen Beträge, die für die Zinslasten (ca. 1 Mio. EUR), die Tilgung von Krankenhausdarlehen (insgesamt 23,4 Mio. EUR) und die Zuführung zur Kapitalrücklage (10,6 Mio. EUR) vorgesehen sind. Die Landesregierung legt dar, dass die Verwendung des Überschusses gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt.
⚡ Einordnung
Der Antrag ist politisch relevant, da er auf die Herausforderungen im Wohnungsmarkt und die Finanzierung von Gesundheitsinfrastruktur eingeht. Die Unterstützung durch die Landesregierung zeigt die Priorität, die der sozialen Wohnraumförderung und der Krankenhausfinanzierung beigemessen wird.