⚖️ Dokument 20/4601
📋 Worum geht es?
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die geldwäscherechtliche Aufsicht in Schleswig-Holstein zu zentralisieren, um die Effizienz der Geldwäschebekämpfung zu steigern. Dies geschieht durch die Übertragung der Aufsicht für Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen vom Innenministerium ins Finanzministerium.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Aufsichtsbehörden, insbesondere die für die Geldwäschebekämpfung zuständigen Ministerien sowie die Betreiber von Glücksspielen in Schleswig-Holstein.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird vorgeschlagen, die Zuständigkeit für die geldwäscherechtliche Aufsicht zu bündeln und im Finanzministerium zu zentralisieren, um die Effizienz zu steigern und den Anforderungen der Financial Action Task Force (FATF) gerecht zu werden.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Gesetzentwurf beinhaltet Änderungen im Gesetz zur Ausführung des Staatsvertrages zur Neuregulierung des Glücksspielwesens, insbesondere eine Anpassung der Zuständigkeiten im Hinblick auf die geldwäscherechtliche Aufsicht. Es wird darauf hingewiesen, dass keine finanziellen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte zu erwarten sind.
⚡ Einordnung
Die Zentralisierung der Aufsicht wird als notwendiger Schritt zur Verbesserung der Geldwäschebekämpfung angesehen. Die FATF hat bereits auf die zersplitterte Zuständigkeit in Deutschland hingewiesen, was die Effektivität der Bekämpfung von Finanzkriminalität beeinträchtigt.