⚖️ Dokument 20/4700
📋 Worum geht es?
Der Gesetzentwurf betrifft die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 in Schleswig-Holstein. Er umfasst die geplanten Einnahmen und Ausgaben sowie Regelungen zur Kreditaufnahme und Bewirtschaftung.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind alle Bürger Schleswig-Holsteins, die von den finanziellen Entscheidungen des Landes und den damit verbundenen Dienstleistungen und Investitionen betroffen sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird die Feststellung eines Haushaltsplans mit einem Gesamtvolumen von 23.162.828.700 Euro sowie Regelungen zur Kreditaufnahme und zu Ausgaben vorgeschlagen.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Haushaltsentwurf sieht ausgeglichene Einnahmen von 18.472,9 Millionen Euro und Ausgaben von 19.365,5 Millionen Euro vor. Eine Nettokreditaufnahme von rund 783,6 Millionen Euro wird zur Deckung des Finanzierungssaldos eingeplant.
⚡ Einordnung
Der Gesetzentwurf ist politisch relevant, da er die finanziellen Rahmenbedingungen für das Land Schleswig-Holstein festlegt und somit Auswirkungen auf die öffentliche Infrastruktur und Dienstleistungen hat.