⚖️ Dokument 20/4701
📋 Worum geht es?
Der Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Haushaltsbegleitgesetz 2027 umfasst notwendige Änderungen an bestehenden Fachgesetzen, um die Haushaltsgesetzgebung für das Jahr 2027 abzusichern. Diese Änderungen betreffen mehrere Sondervermögen, die aufgelöst und in das Sondervermögen IMPULS 2040 überführt werden sollen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Landesregierung, die Fraktionen im Landtag, sowie Institutionen, die von den Änderungen der Sondervermögen betroffen sind, wie Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Änderungen an mehreren Gesetzen vorgeschlagen, darunter das Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens für Infrastruktur, Hochschulsanierung und energetische Sanierung. Diese Änderungen sollen die Auflösung der Sondervermögen und die Entnahme von Mitteln zur Haushaltskonsolidierung ermöglichen.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Gesetzentwurf enthält konkrete Maßnahmen zur Auflösung von Sondervermögen und zur Entnahme von Mitteln zur Unterstützung des Landeshaushalts. Es sind keine zusätzlichen Kosten oder Verwaltungsaufwand für den Landeshaushalt vorgesehen.
⚡ Einordnung
Das Vorhaben wird von der Landesregierung unterstützt, da es zur Haushaltskonsolidierung beiträgt. Es gibt keine nennenswerten Kontroversen, da die Änderungen als notwendig erachtet werden, um die finanzielle Stabilität des Landes zu gewährleisten.