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📄 Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtages des Saarlandes: Erklärung der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landesparlamente zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2028-2034 und zu dem Vorschlag der Europäischen Kommission für ...

20. Oktober 2026Dokument 17/2435 · WP 17
FinanzrahmenKohäsionspolitikEuropäische KommissionRegionalpolitikPartnerschaftspläne
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Das Dokument enthält eine Erklärung der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landesparlamente zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2028-2034 und den Vorschlägen der Europäischen Kommission zu Nationalen und Regionalen Partnerschaftsplänen. Es wird die Notwendigkeit betont, die Kohäsionspolitik eigenständig zu halten und die Zentralisierung der Mittelverwaltung abzulehnen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, insbesondere die Regionen, die von der Kohäsionspolitik profitieren.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Präsidentinnen und Präsidenten fordern die Wahrung der Mehrebenen-Governance und eine rechtsverbindliche Einbeziehung regionaler Akteure im künftigen Finanzrahmen.

🔎 Das Wichtigste im Detail

Das Dokument kritisiert die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Zentralisierung der Mittelverwaltung und warnt vor negativen Auswirkungen auf die Regionalpolitik. Es wird betont, dass die Zusammenführung verschiedener Fonds nicht zu einem effizienteren Einsatz europäischer Mittel führt.

⚡ Einordnung

Die Erklärung wird an mehrere hochrangige europäische Politiker und Institutionen übermittelt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Präsidentinnen und Präsidenten sich gegen Kürzungen im künftigen Finanzrahmen aussprechen und die Bedeutung der Kohäsionspolitik für den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt betonen.

Quelle: , Dokument 17/2435, Wahlperiode 17

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.