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Gesetzentwurf

⚖️ Gesetz zur Änderung beihilferechtlicher Vorschriften

21. Oktober 2026Dokument 17/2443 · WP 17
BeihilfeGesundheitswesenBeamteKostendämpfungspauschaleAutomatisierung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Das Gesetz zur Änderung beihilferechtlicher Vorschriften soll das Beihilfesystem für Beamtinnen und Beamte im Saarland anpassen und modernisieren. Es beinhaltet unter anderem eine Reduzierung der Kostendämpfungspauschale und die Einführung einer pauschalen Beihilfe für Krankenversicherungsbeiträge.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Beamtinnen und Beamte des Saarlandes sowie deren Angehörige, die Anspruch auf Beihilfe haben.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird vorgeschlagen, die Kostendämpfungspauschale zu senken und die Möglichkeit einer pauschalen Beihilfe für Krankenversicherungsbeiträge einzuführen. Zudem sollen automatisierte Systeme zur Beihilfebearbeitung eingesetzt werden.

🔎 Konkrete Inhalte

Der Gesetzentwurf sieht eine Senkung der Kostendämpfungspauschale um 100 Euro pro Stufe vor, sodass bis zur Besoldungsgruppe A 11 keine Pauschale mehr anfällt. Außerdem wird die pauschale Beihilfe für privat und freiwillig gesetzlich versicherte Personen eingeführt.

⚡ Einordnung

Die Landesregierung plant, die Beihilfe an die Beihilfe des Bundes und anderer Länder zu orientieren. Die Reduzierung der Kostendämpfungspauschale wird voraussichtlich zu Einsparungen von etwa 2,5 Millionen Euro pro Jahr führen. Die federführende Zuständigkeit liegt beim Ministerium für Inneres, Bauen und Sport.

Quelle: , Dokument 17/2443, Wahlperiode 17

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.