⚖️ Gesetz zur Änderung beihilferechtlicher Vorschriften
📋 Worum geht es?
Das Gesetz zur Änderung beihilferechtlicher Vorschriften soll das Beihilfesystem für Beamtinnen und Beamte im Saarland anpassen und modernisieren. Es beinhaltet unter anderem eine Reduzierung der Kostendämpfungspauschale und die Einführung einer pauschalen Beihilfe für Krankenversicherungsbeiträge.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Beamtinnen und Beamte des Saarlandes sowie deren Angehörige, die Anspruch auf Beihilfe haben.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird vorgeschlagen, die Kostendämpfungspauschale zu senken und die Möglichkeit einer pauschalen Beihilfe für Krankenversicherungsbeiträge einzuführen. Zudem sollen automatisierte Systeme zur Beihilfebearbeitung eingesetzt werden.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Gesetzentwurf sieht eine Senkung der Kostendämpfungspauschale um 100 Euro pro Stufe vor, sodass bis zur Besoldungsgruppe A 11 keine Pauschale mehr anfällt. Außerdem wird die pauschale Beihilfe für privat und freiwillig gesetzlich versicherte Personen eingeführt.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung plant, die Beihilfe an die Beihilfe des Bundes und anderer Länder zu orientieren. Die Reduzierung der Kostendämpfungspauschale wird voraussichtlich zu Einsparungen von etwa 2,5 Millionen Euro pro Jahr führen. Die federführende Zuständigkeit liegt beim Ministerium für Inneres, Bauen und Sport.