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Gesetzentwurf

⚖️ Saarländisches Ausführungsgesetz zum Gewalthilfegesetz (GewHG-AG SL)

21. Oktober 2026Dokument 17/2445 · WP 17
GewaltFrauenSchutzangeboteGesetzSaarland
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Das Saarländische Ausführungsgesetz zum Gewalthilfegesetz zielt darauf ab, ein flächendeckendes Netzwerk von Schutz- und Beratungsangeboten für von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder zu schaffen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Frauen und mitbetroffene Kinder im Saarland, die Opfer von geschlechtsspezifischer oder häuslicher Gewalt sind.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Das Gesetz fordert die Schaffung von Schutzplätzen und Beratungsstellen, die kostenfrei für Frauen zugänglich sind, sowie die Sicherstellung der Finanzierung dieser Angebote durch das Land.

🔎 Konkrete Inhalte

Das Gesetz sieht vor, dass ab dem 01. Januar 2027 ein Netzwerk aus Schutz- und Beratungsangeboten bereitgestellt wird. Die finanziellen Auswirkungen für die Jahre 2027 bis 2029 werden auf 3,7 Millionen Euro bis 4,4 Millionen Euro geschätzt.

⚡ Einordnung

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit ist federführend. Die Finanzierung der Beratungs- und Schutzangebote wird durch das Land sichergestellt, nachdem die Kommunen ihre Beteiligung zum 31.12.2026 beenden wollen.

Quelle: , Dokument 17/2445, Wahlperiode 17

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.