⚖️ Saarländisches Ausführungsgesetz zum Gewalthilfegesetz (GewHG-AG SL)
📋 Worum geht es?
Das Saarländische Ausführungsgesetz zum Gewalthilfegesetz zielt darauf ab, ein flächendeckendes Netzwerk von Schutz- und Beratungsangeboten für von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder zu schaffen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Frauen und mitbetroffene Kinder im Saarland, die Opfer von geschlechtsspezifischer oder häuslicher Gewalt sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Das Gesetz fordert die Schaffung von Schutzplätzen und Beratungsstellen, die kostenfrei für Frauen zugänglich sind, sowie die Sicherstellung der Finanzierung dieser Angebote durch das Land.
🔎 Konkrete Inhalte
Das Gesetz sieht vor, dass ab dem 01. Januar 2027 ein Netzwerk aus Schutz- und Beratungsangeboten bereitgestellt wird. Die finanziellen Auswirkungen für die Jahre 2027 bis 2029 werden auf 3,7 Millionen Euro bis 4,4 Millionen Euro geschätzt.
⚡ Einordnung
Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit ist federführend. Die Finanzierung der Beratungs- und Schutzangebote wird durch das Land sichergestellt, nachdem die Kommunen ihre Beteiligung zum 31.12.2026 beenden wollen.