⚖️ Gesetz zur Gewährleistung der Informationssicherheit in der saarländischen Landesverwaltung (Informationssicherheitsgesetz Saarland - InfoSiG SL)
📋 Worum geht es?
Das Gesetz zielt darauf ab, die Informationssicherheit in der saarländischen Landesverwaltung zu gewährleisten. Angesichts zunehmender Cyberangriffe und technischer Störungen wird ein einheitlicher, gesetzlich verankerter Rahmen geschaffen, um die Sicherheit der Informations- und Kommunikationsinfrastruktur zu stärken.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die saarländische Landesverwaltung, Kommunen, zentrale IT-Infrastrukturen und die Bürger, die auf die Dienstleistungen der Verwaltung angewiesen sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird vorgeschlagen, ein neues Informationssicherheitsgesetz zu erlassen, das organisatorische, technische und rechtliche Vorgaben zur Informationssicherheit festlegt und die bestehenden Regelungen an die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie anpasst.
🔎 Konkrete Inhalte
Das Dokument beschreibt die Notwendigkeit eines neuen gesetzlichen Rahmens zur Informationssicherheit, der klare Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten definiert. Es wird auf die bisherigen Sicherheitsvorfälle verwiesen und die Notwendigkeit von verbindlichen Vorgaben betont.
⚡ Einordnung
Das Gesetz ersetzt das bisherige IT-Sicherheitsgesetz Saarland und wird durch zentrale Koordinationsstrukturen unterstützt. Es wird keine unmittelbare Erhöhung der Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand erwartet. Die Landesregierung hat bereits Maßnahmen zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie ergriffen.