❓ Biobanken und die Speicherung biologischer Proben von Minderjährigen in Sachsen
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird untersucht, wie viele biologische Proben von Minderjährigen in den Biobanken der Universitätsklinika des Freistaates Sachsen gespeichert sind und welche Regelungen dafür gelten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Minderjährige in Sachsen sowie die Universitätsklinika, die Biobanken betreiben.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl der gespeicherten Proben, zur Dauer der Speicherung, zu Einwilligungen und zur Nutzung der Proben für Forschungsprojekte gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Regierung liegt noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Anfrage könnte auf Bedenken hinsichtlich der Speicherung und Verwendung von biologischen Proben von Minderjährigen hinweisen und ist relevant für die Diskussion über Datenschutz und ethische Standards in der Forschung.