📄 Einberufung einer Landtagssitzung auf Verlangen von 24 Abgeordneten zum Thema Ukraine-Krieg
📋 Worum geht es?
Der Landtagspräsident unterrichtet darüber, dass 24 Mitglieder des Landtages – ein Viertel aller Abgeordneten – gemäß Art. 45 Abs. 2 der Landesverfassung und § 55 Abs. 4 der Geschäftsordnung die Einberufung einer Landtagssitzung außerhalb des regulären, vom Ältestenrat beschlossenen Sitzungsplans verlangt haben. Der Präsident beruft daraufhin die 2. Sitzung für Mittwoch, den 14. Oktober 2026, 10:00 Uhr, nach Magdeburg ein.
👥 Wer ist betroffen?
Der Landtag von Sachsen-Anhalt und seine Mitglieder, insbesondere die Fraktionen AfD und BSW als Antragsteller des zu beratenden Themas.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es handelt sich um keine Anfrage oder Antrag, sondern um die formale Einberufung einer Sitzung. Beratungsgegenstand soll zumindest der Antrag der Fraktionen AfD und BSW zum Thema „Friedensgespräche statt Ausweitung des Krieges in der Ukraine“ (Drs. 9/31) sein.
🔎 Das Wichtigste im Detail
Der Landtagspräsident beruft den Landtag zu seiner 2. Sitzung für Mittwoch, den 14. Oktober 2026, 10:00 Uhr, in das Landtagsgebäude Magdeburg, Domplatz 6-9, ein. Grundlage ist das Verlangen von 24 Abgeordneten (ein Viertel der Mitglieder) gemäß Art. 45 Abs. 2 der Verfassung und § 55 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Landtages.
⚡ Einordnung
Die Einberufung erfolgt auf Verlangen von 24 Mitgliedern des Landtages gemäß Art. 45 Abs. 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt i. V. m. § 55 Abs. 4 der Geschäftsordnung. Das Dokument verweist auf die Unterrichtung Drs. 9/32 sowie auf den Antrag der Fraktionen AfD und BSW Drs. 9/31. Unterzeichnet ist die Unterrichtung von Landtagspräsident Tobias Rausch, Magdeburg, 8. Oktober 2026.