📊 Stabilitätsbericht 2026: Einhaltung der Schuldenbremse und Haushaltslage Sachsen-Anhalts
📋 Worum geht es?
Der Bericht ist die jährliche Unterrichtung der Landesregierung Sachsen-Anhalts an den Landtag über den Stabilitätsbericht 2026, den die Landesregierung am 22. September 2026 beschlossen hat. Er erfüllt die gesetzliche Pflicht nach § 3 Abs. 2 Stabilitätsratsgesetz, über die Haushaltslage und die Einhaltung der landesrechtlichen Schuldenbremse zu berichten. Der Bericht behandelt die Ergebnisse der Schuldenbremse für die Jahre 2025 bis 2027, Kennziffern zur Haushaltslage sowie eine Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind der Landeshaushalt Sachsen-Anhalts, das Ministerium der Finanzen (federführend), die Staatskanzlei und das Ministerium für Kultur als übersendende Stelle, der Ausschuss für Finanzen des Landtages sowie der Stabilitätsrat von Bund und Ländern.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es handelt sich um eine Unterrichtung zur Kenntnisnahme, keine Forderung. Die Landesregierung übersendet den von ihr beschlossenen Stabilitätsbericht 2026 gemäß Art. 62 Abs. 1 der Landesverfassung; die Angelegenheit wird gemäß § 40 Abs. 1 GO.LT dem Ausschuss für Finanzen überwiesen.
🔎 Kernergebnisse
Laut Bericht wurde die Kreditermächtigung 2025 für finanzielle Transaktionen (rd. 403 Mio. Euro) in Höhe von rd. 398 Mio. Euro genutzt, u.a. für Kapitalzuführungen an die High-Tech-Park GmbH, die Immobilien- und Projektmanagementgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH und die Mitteldeutsche Flughafen AG. Die ex-post-Konjunkturkomponente für 2025 betrug rd. -117 Mio. Euro, der daraus resultierende konjunkturelle Verschuldungsspielraum wurde vollständig ausgeschöpft, da die Konjunkturrücklage seit 2024 leer war. Für das Sondervermögen Corona wurden 2025 statt der veranschlagten rd. 552 Mio. Euro tatsächlich rd. 315 Mio. Euro ausgegeben, wodurch sich die notlagenbedingte Kreditaufnahme entsprechend reduzierte. Die strukturelle Nettokreditaufnahme 2025 belief sich auf rd. 380 Mio. Euro; die Obergrenze wurde laut Bericht eingehalten. Der im Februar 2025 beschlossene Doppelhaushalt 2025/2026 enthält keine Ermächtigung für strukturelle Kredite. Die vorgelegte Drucksache 9/34 wurde für nichtig erklärt und durch die Fassung 9/34 neu ersetzt; der bereitgestellte Textausschnitt bricht in Tabelle 1 zu den Zahlen für 2025 ab, sodass die Angaben zu den Jahren 2026 und 2027 sowie Kapitel 3 bis 6 im vorliegenden Auszug nicht enthalten sind.
⚡ Einordnung
Zuständig und federführend ist das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt; übersandt wurde der Bericht von Staatsminister Rainer Robra (Staatskanzlei und Ministerium für Kultur). Der Bericht wurde von der Landesregierung am 22. September 2026 beschlossen und dem Landtag am 12. Oktober 2026 als Drucksache 9/34 neu zugeleitet, nachdem die ursprüngliche Drucksache 9/34 für nichtig erklärt wurde. Genannte Zahlen: strukturelle Nettokreditaufnahme 2025 rd. 380 Mio. Euro, Nettokreditaufnahme 2025 rd. 1.210,2 Mio. Euro, konjunkturbedingte Kreditaufnahme rd. 117 Mio. Euro, Kreditermächtigung für finanzielle Transaktionen rd. 403 Mio. Euro (davon rd. 398 Mio. Euro genutzt), notlagenbedingte Zuführung an das Sondervermögen Corona veranschlagt rd. 552 Mio. Euro, tatsächlich rd. 315 Mio. Euro. Der Bericht verweist auf den Landtagsbeschluss vom 17. Dezember 2024 (Drs. 8/4929) zur Fortdauer der außergewöhnlichen Notsituation sowie auf das Haushaltsgesetz 2025/2026 vom 25. Februar 2025. Grund für die Unvollständigkeit der Finanzplanung bis 2030 ist laut Bericht die Landtagswahl vom 6. September 2026, weshalb der Haushaltsentwurf 2027/2028 noch ausstand.