📊 Umsetzung des Landesaktionsplans 2.0 und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Sachsen-Anhalt
📋 Worum geht es?
Die Landesregierung Sachsen-Anhalts legt dem Landtag einen Bericht zur Umsetzung des Landesaktionsplans 2.0 vor, der die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in verschiedenen Lebensbereichen beschreibt. Der Bericht wurde am 22. September 2026 im Kabinett behandelt und von der Staatskanzlei übermittelt; federführend zuständig ist das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Er behandelt unter anderem Barrierefreiheit, Bildung, Arbeit und Beschäftigung, Gesundheit und Pflege, politische Teilhabe, Sport und Kultur sowie die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf Menschen mit Behinderungen.
👥 Wer ist betroffen?
Menschen mit Behinderungen in Sachsen-Anhalt, insbesondere Kinder, Jugendliche, Frauen und Mädchen mit Behinderungen, Geflüchtete mit Behinderungen sowie Institutionen wie Schulen, Arztpraxen, Rehabilitationseinrichtungen und Kommunen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Da es sich um einen Bericht zur Kenntnisnahme handelt, werden keine neuen Forderungen gestellt; der Bericht dokumentiert den Stand der Umsetzung der im Landesaktionsplan 2.0 vorgesehenen Maßnahmen in den jeweiligen Handlungsfeldern.
🔎 Kernergebnisse
Der Bericht gliedert sich in zahlreiche Handlungsbereiche, darunter Barrierefreiheit und Kommunikation, Bildung, berufliche Bildung und Beschäftigung, Gesundheit und Pflege, politische Teilhabe, Sport/Freizeit/Kultur, Situation von Frauen und Mädchen mit Behinderungen, Kinder und Jugendliche, Bewusstseinsbildung, inklusiver Sozialraum, Geflüchtete mit Behinderungen sowie Katastrophenrisikomanagement. Er enthält statistische Daten (z. B. zu Lehrkräften mit Behinderungen, Arbeitslosenzahlen schwerbehinderter Menschen, Pflegebedürftigen, Barrierefreiheit in Arztpraxen und Wahllokalen) sowie ein eigenes Kapitel zu den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf Menschen mit Behinderungen inklusive Erlassen und Stellungnahmen. Der vollständige Text der Anlage liegt als Word-Dokument vor und war im bereitgestellten Auszug nicht vollständig enthalten.
⚡ Einordnung
Der Bericht wurde von der Landesregierung am 22. September 2026 im Kabinett behandelt und am 24. September 2026 durch die Staatskanzlei (Staatsminister Rainer Robra) an den Landtag übermittelt. Federführend ist das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Die Unterrichtung erfolgt gemäß § 54 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtages (GO.LT) und wird gemäß § 40 Abs. 1 GO.LT in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen. Das Dokument datiert auf den 13. Juli 2026 (Berichtsdatum) und wurde am 12. Oktober 2026 als Drucksache 9/35 ausgegeben.