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Bericht

📊 Sonderbericht Tragfähigkeit der Landesfinanzen

12. Oktober 2026Dokument 9/36 · WP 9
Kay Barthel (Präsident des Landesrechnungshofs Sachsen-Anhalt)
Tragfähigkeit der Landesfinanzendemografischer WandelLangfristprognoseFinanzierungssaldoSchuldenquote
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt übersendet dem Landtag einen Sonderbericht zur langfristigen Tragfähigkeit der Landesfinanzen. Der Bericht wurde gemeinsam mit Prof. Dr. Martin Werding (Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung) erstellt und orientiert sich methodisch an den Tragfähigkeitsberichten des Bundes sowie des Landes Schleswig-Holstein. Er erweitert die mittelfristige Finanzplanung um einen Zeithorizont bis 2070 und verbindet wissenschaftliche Modellrechnungen mit den Prüfungserfahrungen des Rechnungshofs.

👥 Wer ist betroffen?

Die Landesregierung Sachsen-Anhalt (insbesondere Ministerpräsident und Finanzminister werden direkt informiert), der Landtag und der Ausschuss für Finanzen, sowie langfristig alle Bereiche des Landeshaushalts, die von demografischer Entwicklung betroffen sind (u. a. Bildung, Soziales, Versorgung/Pensionen).

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Bericht enthält keine Anfrage, sondern eine Unterrichtung durch den Landesrechnungshof. Dieser empfiehlt laut Vorwort, den Tragfähigkeitsbericht einmal pro Wahlperiode fortzuschreiben, um neue Entwicklungen und veränderte Rahmenbedingungen regelmäßig abzubilden.

🔎 Kernergebnisse

Laut Landesrechnungshof ergeben sich auch unter günstigen Rahmenbedingungen und ohne außergewöhnliche Krisenereignisse langfristige jährliche Finanzierungslücken von rund 250 bis 500 Mio. €. Der Rechnungshof weist darauf hin, dass exogene Schocks (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Wirtschaftskrisen) aus systematischen Gründen nicht in die Berechnungen einfließen; als Beispiel nennt er die Flutkatastrophen an der Elbe 2002 und 2013 mit einer Gesamtschadensbilanz von laut Rechnungshof mehr als 3,7 Mrd. €. Der Rechnungshof bezeichnet die ausgewiesenen Finanzierungslücken daher als Untergrenze des tatsächlichen Handlungsbedarfs. Der Bericht behandelt laut Inhaltsverzeichnis u. a. die Projektion demografieabhängiger Landesausgaben, sonstige öffentliche Ausgaben, Landeseinnahmen, die Entwicklung von Finanzierungssaldo und Schuldenquote sowie Tragfähigkeitsindikatoren und Sensitivitätsanalysen.

⚡ Einordnung

Der Bericht wird vom Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt (Präsident Kay Barthel) gemäß § 97 LHO als Beratende Äußerung nach § 88 Abs. 2 und als Bericht über Angelegenheiten von besonderer Bedeutung nach § 99 Abs. 1 LHO übersandt und ist laut Schreiben Teil des Entlastungsverfahrens gemäß Art. 97 Abs. 3 der Landesverfassung. Die Unterrichtung des Landtages erfolgt gemäß § 54 Abs. 1 GO.LT und wird nach § 40 Abs. 1 GO.LT in den Ausschuss für Finanzen überwiesen. Laut Schreiben stehen der vollständige Bericht sowie eine Kurzfassung für die Presse ab Beginn der Pressekonferenz am 1. Oktober 2026 auf der Internetseite des Landesrechnungshofes zur Verfügung. Das Dokument verweist methodisch auf die Tragfähigkeitsberichte des Bundes und des Landes Schleswig-Holstein.

Quelle: , Dokument 9/36, Wahlperiode 9, eingereicht 29. September 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.