📊 Beschlossene Redezeitstruktur des Landtags für die 9. Wahlperiode
📋 Worum geht es?
Der Ältestenrat des Landtags von Sachsen-Anhalt hat in seiner ersten Sitzung am 6. Oktober 2026 eine Redezeitstruktur für die 9. Wahlperiode beschlossen. Diese legt fest, wie viele Minuten Redezeit jede Fraktion und die Landesregierung je nach Gesamtdauer einer Debatte erhalten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind alle Fraktionen des Landtags (AfD, CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, BSW) sowie die Landesregierung, deren Redezeiten in Plenardebatten dadurch geregelt werden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Das Dokument enthält keine Fragen oder Forderungen, sondern unterrichtet über einen bereits gefassten Beschluss des Ältestenrats zur Verteilung der Redezeiten.
🔎 Kernergebnisse
Die Unterrichtung legt eine Tabelle mit zehn Debattenkategorien (A bis K) vor, die jeweils eine Gesamtdebattendauer von 21 bis 360 Minuten umfassen. Beispielsweise erhalten AfD und Landesregierung bei der längsten Kategorie (360 Minuten Gesamtdauer) je 115 bzw. 114 Minuten Redezeit, während CDU 44 Minuten, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke je 24 Minuten und BSW 15 Minuten erhalten. Bei der kürzesten Kategorie (21 Minuten Gesamtdauer) erhalten alle Fraktionen und die Landesregierung einheitlich 3 Minuten.
⚡ Einordnung
Die Unterrichtung ist vom Präsidenten Tobias Rausch unterzeichnet und wurde vom Ältestenrat am 6. Oktober 2026 in Magdeburg beschlossen. Das Dokument ist als öffentliche Unterrichtung (Drucksache 9/37) ausgegeben am 13.10.2026 veröffentlicht. Es werden konkrete Minutenwerte für jede Fraktion und die Landesregierung in zehn Debattenkategorien genannt.