📄 Rücktritt von Kulturminister Robra und Weiterführung der Landesregierung bis zur Neubildung
📋 Worum geht es?
Der Ministerpräsident informiert den Landtagspräsidenten darüber, wie die Geschäfte der Landesregierung nach dem Zusammentritt des 9. Landtages von Sachsen-Anhalt am 6. Oktober 2026 weitergeführt werden. Mit dem Zusammentritt des neuen Landtages endete gemäß Artikel 71 Absatz 1 Satz 1 der Landesverfassung das Amt aller bisherigen Mitglieder der Landesregierung. Der Ministerpräsident hatte die Regierungsmitglieder bereits mit Schreiben vom 29. September 2026 hierüber informiert.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Mitglieder der bisherigen Landesregierung von Sachsen-Anhalt sowie der Landtag, der über die weitere Amtsführung unterrichtet wird.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
🔎 Das Wichtigste im Detail
Der Ministerpräsident hat die Mitglieder der Landesregierung – mit Ausnahme von Staatsminister Rainer Robra – gemäß Artikel 71 Absatz 2 der Landesverfassung ersucht, die Geschäfte ab dem Zusammentritt des 9. Landtages bis zur Amtsübernahme durch Nachfolgerinnen oder Nachfolger weiterzuführen. Staatsminister Robra hat seinen Rücktritt vom Amt als Mitglied der Landesregierung schriftlich erklärt; der Ministerpräsident hat diesen Rücktritt festgestellt. Das Amtsverhältnis von Robra als Minister für Kultur und als Chef der Staatskanzlei endete demnach mit Ablauf des 5. Oktober 2026.
⚡ Einordnung
Die Unterrichtung stammt vom Ministerpräsidenten Sven Schulze und datiert vom 13. Oktober 2026. Rechtliche Grundlage sind Artikel 71 Absatz 1 Satz 1 und Artikel 71 Absatz 2 der Landesverfassung von Sachsen-Anhalt. Genannt werden ein vorangegangenes Schreiben vom 29. September 2026 an die Mitglieder der Landesregierung sowie eine schriftliche Rücktrittserklärung von Staatsminister Rainer Robra, dessen Amtsverhältnis mit Ablauf des 5. Oktober 2026 endete.