❓ Dokument 8/3051
📋 Worum geht es?
In diesem Dokument wird die Thematik der Böllerverbotszonen zu Silvester in Thüringen behandelt. Es wird erörtert, inwieweit Gemeinden auf Grundlage des Sprengstoffgesetzes Verbote für das Abbrennen von Feuerwerk erlassen können und welche rechtlichen Rahmenbedingungen dabei zu beachten sind.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Gemeinden in Thüringen, die Landespolizei sowie die Bürger, die Feuerwerk zu Silvester nutzen möchten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und der Landespolizei bezüglich der Kontrollen von Pyrotechnik aufgeworfen. Zudem wird die Möglichkeit eines erweiterten Böllerverbots diskutiert.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat keine Erkenntnisse über gemeinsame Kontrollen der Landespolizei und der Ordnungsbehörden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zuständigkeit für Böllerverbote beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz liegt und dass eine Ausdehnung des Verbots nur durch bundesgesetzliche Regelungen möglich ist.
⚡ Einordnung
Die Diskussion um Böllerverbote ist politisch umstritten, da es unterschiedliche Auffassungen über die Notwendigkeit und die Durchsetzbarkeit solcher Verbote gibt. Die Landesregierung zeigt sich offen für eine Diskussion, verweist jedoch auf die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen.