❓ Dokument 8/3737
📋 Worum geht es?
In dieser Anfrage wird die Wirtschaftlichkeit der kommunalen Parkgebühren in den Städten Neustadt an der Orla und Pößneck untersucht. Es werden sowohl die Einnahmen als auch die Betriebskosten der Parkraumbewirtschaftung für die Jahre 2020 bis 2024 abgefragt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Städte Neustadt an der Orla und Pößneck sowie deren Bürger, die die Parkeinrichtungen nutzen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, welche Kenntnisse die Landesregierung über die Einnahmen und Betriebskosten der Parkraumbewirtschaftung hat und ob ein strukturelles Defizit vorliegt. Zudem wird nach rechtlichen Alternativen zur Erhebung von Parkgebühren gefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat keine strukturellen Defizite in der Parkraumbewirtschaftung für beide Städte festgestellt. Es wurden detaillierte Einnahmen und Ausgaben für die Jahre 2020 bis 2024 aufgelistet, die zeigen, dass die Einnahmen in beiden Städten die Ausgaben decken.
⚡ Einordnung
Die Ergebnisse zeigen, dass die Parkraumbewirtschaftung in beiden Städten finanziell tragfähig ist. Dies könnte die Diskussion über zukünftige Gebührenanpassungen und die rechtlichen Rahmenbedingungen für Parkgebühren beeinflussen.