❓ Dokument 8/3748
📋 Worum geht es?
In der Stadt Waltershausen sollen Erschließungsbeiträge anstelle der abgeschafften Straßenausbaubeiträge erhoben werden. Die Anfrage zielt darauf ab, Informationen über geplante Investitionen und die rechtlichen Rahmenbedingungen zu erhalten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Grundstückseigentümer in der Finkenstraße, die Stadt Waltershausen sowie die Landesregierung Thüringen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Widmung der Verkehrsanlage, zu geplanten Investitionen, zur Förderfähigkeit durch das Land und zu den Voraussetzungen für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat keine Informationen zu den konkreten Investitionsmaßnahmen in der Finkenstraße. Eine Förderung wurde bisher nicht beantragt, und die Voraussetzungen für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen sind im Einzelfall zu prüfen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage thematisiert die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen, was für die betroffenen Grundstückseigentümer von großer Bedeutung ist. Es gibt Unsicherheiten über die Finanzierung der baulichen Maßnahmen und die rechtlichen Möglichkeiten der Stadt.