Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 - Drucksache 21/8235 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
📋 Worum geht es?
Der Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 zielt darauf ab, die steuerlichen Regelungen für Zuschläge bei Sonntags- und Feiertagsarbeit zu reformieren und die Besteuerung von Rechenzentren anzupassen. Der Bundesrat äußert Bedenken zur geplanten Anhebung des Grundlohnbetrags und schlägt stattdessen eine moderate Erhöhung der Zuschlagssätze vor.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Arbeitnehmer, insbesondere im Schichtdienst, sowie Betreiber von Rechenzentren und die Kommunen, in denen diese ansässig sind.
🎯 Worüber wird berichtet?
Der Bundesrat fordert, die geplante Anhebung des maximal zulässigen Grundlohnbetrags für Zuschläge zu überprüfen und stattdessen die Zuschlagssätze moderat zu erhöhen. Zudem wird eine Anpassung der Besteuerung von Rechenzentren vorgeschlagen.
🔎 Kernergebnisse
Die Bundesregierung lehnt die Vorschläge des Bundesrates ab und betont, dass die Regelungen den Koalitionsausschussbeschluss umsetzen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine moderate Erhöhung der Zuschlagssätze zu Steuermindereinnahmen führen könnte.
⚡ Einordnung
Der Bundesrat hat in seiner 1069. Sitzung am 16. Oktober 2026 Stellung genommen. Die Bundesregierung äußert sich ablehnend zu den Vorschlägen des Bundesrates. Es wird auf die finanziellen Auswirkungen der Anhebung des Grundlohnbetrags hingewiesen.