Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2026 (FAG-Änderungsgesetz 2026) - Drucksache 21/8237 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
📋 Worum geht es?
Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2026 beinhaltet Anpassungen zur Umsatzsteuerverteilung und zur Finanzierung des Aufbaus von Hilfsfonds. Die Änderungen betreffen insbesondere die finanziellen Regelungen zwischen Bund und Ländern.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Bundesländer, die durch die Änderungen in der Umsatzsteuerverteilung und den Finanzausgleich direkt beeinflusst werden.
🎯 Worüber wird berichtet?
Es wird vorgeschlagen, das Finanzausgleichsgesetz zu ändern, um die Umsatzsteuerverteilung anzupassen und die finanziellen Belastungen der Länder aus dem Gewalthilfegesetz zu berücksichtigen.
🔎 Kernergebnisse
Der Bundesrat hat eine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf abgegeben, in der er Anpassungen fordert. Die Bundesregierung hat in ihrer Gegenäußerung die Notwendigkeit einer zukünftigen Anpassung der Umsatzsteuerverteilung anerkannt, lehnt jedoch die vorgeschlagene gesetzestechnische Umsetzung ab.
⚡ Einordnung
Die Bundesregierung plant, die Anpassung des Finanzausgleichsgesetzes vor 2034 vorzunehmen. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 16. Oktober 2026 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Die Änderungen sind notwendig, um die finanziellen Regelungen zwischen Bund und Ländern zu aktualisieren.