Haushaltsführung 2026 Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 Satz 1 der Bundeshaushaltsordnung in Verbindung mit § 4 Absatz 2 Satz 6 des Haushaltsgesetzes 2026 über die Erteilung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 1712 Titel 518 02 - Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement - bis zur Höhe von 14,845 Mio. Euro
📋 Worum geht es?
Das Dokument informiert über die Erteilung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung durch das Bundesministerium der Finanzen für Mieten und Pachten im Rahmen des Einheitlichen Liegenschaftsmanagements. Diese Ermächtigung ist notwendig, um ein bestehendes Mietverhältnis zu verlängern und die Unterbringung von Beschäftigten sicherzustellen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Beschäftigten des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
🎯 Worüber wird berichtet?
Es wird die Erteilung einer Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 14,845 Millionen Euro gefordert, um die Mietverhältnisse zu sichern.
🔎 Kernergebnisse
Das Dokument enthält die Mitteilung über die Zustimmung zur Erteilung einer Verpflichtungsermächtigung für die Jahre 2027 bis 2032, um die Verlängerung des Mietverhältnisses zu gewährleisten. Die Dringlichkeit wird durch Fristen des Vermieters und laufende Verhandlungen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben unterstrichen.
⚡ Einordnung
Die Mitteilung erfolgt gemäß § 37 Absatz 4 der Bundeshaushaltsordnung und bezieht sich auf eine Fristsetzung des Vermieters. Die Höhe der Verpflichtungsermächtigung beträgt insgesamt 14,845 Millionen Euro, aufgeteilt auf mehrere Haushaltsjahre. Eine vorherige Unterrichtung des Haushaltsausschusses konnte aufgrund der Dringlichkeit nicht abgewartet werden.