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BrandenburgBericht

📊 Polizei - Tätigkeitsbericht der Polizeibeauftragten des Landes Brandenburg 2024

3. Juli 2025Dokument 8/1378 · WP 8Brandenburg
Inka Gossmann-Reetz
PolizeibeauftragteBeschwerdenBürgerrechtePolizeiarbeitTransparenz

📋 Worum geht es?

Der Bericht dokumentiert die Tätigkeit der unabhängigen Polizeibeauftragten des Landes Brandenburg im Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2024. Er beschreibt die gesetzlichen Grundlagen des Amtes, die Zusammenarbeit mit dem Ministerium des Innern und der Polizei sowie die Bearbeitung von Beschwerden und Eingaben von Bürgerinnen, Bürgern und Polizeibediensteten.

👥 Wer ist betroffen?

Bürgerinnen und Bürger Brandenburgs, Polizeibedienstete des Landes, das Ministerium des Innern und für Kommunales, der Landtag Brandenburg sowie die Landespolizei und ihre Einrichtungen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Bericht enthält keine Forderungen im Sinne eines Antrags, sondern stellt die Arbeit der Polizeibeauftragten dar und soll dem Landtag als Grundlage für faktenbasierte Entscheidungen und politische Maßnahmen dienen, etwa zur Stärkung von Strukturen, Konfliktprävention und Vertrauensbildung.

🔎 Kernergebnisse

Der Bericht enthält laut Inhaltsverzeichnis eine Statistik und Auswertung der Beschwerden und Eingaben für 2024 (u.a. Verfahrensstand, Eingabeentwicklung, genutzte Kommunikationswege, Zusammensetzung der Beschwerdeführenden, Inhalte und Fallabschlüsse) sowie zahlreiche Fallbeispiele, darunter Diensthundewesen, Polizeigewalt bei einer Demonstration, Fixierung am Schulzaun, tödliche Schüsse in Senftenberg im März 2023, ein tödlicher Polizeieinsatz im April 2023 sowie eine Expertenkommission zur Munitionsverwaltung. Der vorliegende Textauszug enthält Vorwort und Einleitung; die detaillierten Zahlen und Ergebnisse der Statistik- und Fallkapitel selbst sind im extrahierten Text nicht enthalten.

⚡ Einordnung

Die Beauftragte für Polizeiangelegenheiten des Landes Brandenburg, Inka Gossmann-Reetz, hat ihr Amt im März 2023 aufgenommen; der vorliegende Bericht deckt den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2024 ab. Die Drucksache 8/1378 wurde am 03.07.2025 eingereicht und ausgegeben. Die Institution ist laut Bericht weisungsunabhängig und gesetzlich im Polizeibeauftragtengesetz verankert; der Bericht verweist auf eine Abgrenzung zum Petitionsausschuss des Landtags sowie zur Datenschutzbeauftragten und der Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/1378, Wahlperiode 8, eingereicht 3. Juli 2025

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.