❓ Politische Straftat - Straf- und Gewalttaten in Brandenburg nach dem Definitionssystem "Politisch motivierte Kriminalität - rechts" (PMK-rechts) - II. Quartal 2025
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage betrifft die Zahl der Straf- und Gewalttaten in Brandenburg, die nach dem Definitionssystem "Politisch motivierte Kriminalität - rechts" (PMK-rechts) erfasst wurden, bezogen auf das zweite Quartal 2025 (April bis Juni). Die Landesregierung beantwortet die Anfrage auf Grundlage des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) mit Datenstand vom 30. Juli 2025.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Personen, die Opfer von als rechtsmotiviert eingestuften Straf- und Gewalttaten in Brandenburg wurden, sowie die Sicherheitsbehörden des Landes Brandenburg, die diese Straftaten erfassen und verfolgen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller fragt unter anderem: Wie viele Straftaten wurden im zweiten Quartal 2025 im Bereich PMK-rechts insgesamt registriert, aufgeschlüsselt nach Monat und Deliktart (Gewalttaten, terroristische Straftaten, Störungen der Totenruhe, Bildung krimineller Vereinigungen, sonstige Straftaten)? Um welche konkreten Gewalttaten handelte es sich (Ort, Datum, Opfer- und Tatverdächtigenmerkmale, Straftatbestand)? Sind terroristische Straftaten, Störungen der Totenruhe oder Vereinigungsbildungen im Bereich PMK-rechts bekannt? Aus welchen Einzeldelikten setzen sich die "sonstigen Straftaten" zusammen? Wie viele Straftaten wurden für 2024 und 2025 bis zum 30. Juni nachgemeldet?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass im zweiten Quartal 2025 insgesamt 870 Straftaten im Bereich PMK-rechts erfasst wurden (April: 283, Mai: 333, Juni: 254), darunter 35 Gewaltstraftaten (alle als extremistisch eingestuft), 0 terroristische Straftaten, 2 Störungen der Totenruhe und 0 Fälle von Vereinigungsbildung. Die "sonstigen Straftaten" (833 Fälle) bestanden überwiegend aus Verstößen gegen § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, 192/233/162 Fälle je Monat) und § 130 StGB (Volksverhetzung, 30/25/17 Fälle). Für 2024 wurden bis zum 30. Juni insgesamt 1.185 sonstige Straftaten und 39 Gewaltstraftaten nachgemeldet, für 2025 bislang 125 sonstige Straftaten und 5 Gewaltstraftaten; alle nachgemeldeten Gewaltstraftaten wurden als extremistisch eingestuft. Detailangaben zu Einzelfällen (Ort, Landkreis, Kurzsachverhalt, Opfer- und Tatverdächtigenmerkmale) sind den Anlagen 1 bis 4 beigefügt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von Andreas Noack (SPD-Fraktion) eingereicht (Kleine Anfrage Nr. 575, Drucksache 8/1539). Die Landesregierung hat vollständig geantwortet, beantwortet durch den Minister des Innern und für Kommunales. Die Antwort verweist auf eine frühere Kleine Anfrage Nr. 188 (Drucksache 8/431) bezüglich bereits vermeldeter nachgemeldeter Gewalttaten für 2024. Die Landesregierung weist darauf hin, dass der KPMD-PMK eine Eingangsstatistik ist, die bis zum jahresbezogenen Meldeschluss (31. Januar des Folgejahres) durch Nachmeldungen und Korrekturen ständig aktualisiert wird, sodass spätere Abfragen zum selben Zeitraum abweichende Fallzahlen ergeben können.