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BrandenburgKleine AnfrageSPD

❓ Politische Straftat - Straf- und Gewalttaten in Brandenburg nach dem Definitionssystem "Politisch motivierte Kriminalität - rechts" (PMK-rechts) - II. Quartal 2025

26. August 2025Dokument 8/1664 · WP 8Brandenburg
Andreas Noack
Politisch motivierte KriminalitätRechtsextremismusGewaltdelikteVolksverhetzungHasskriminalität

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage betrifft die Zahl der Straf- und Gewalttaten in Brandenburg, die nach dem Definitionssystem "Politisch motivierte Kriminalität - rechts" (PMK-rechts) erfasst wurden, bezogen auf das zweite Quartal 2025 (April bis Juni). Die Landesregierung beantwortet die Anfrage auf Grundlage des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) mit Datenstand vom 30. Juli 2025.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Personen, die Opfer von als rechtsmotiviert eingestuften Straf- und Gewalttaten in Brandenburg wurden, sowie die Sicherheitsbehörden des Landes Brandenburg, die diese Straftaten erfassen und verfolgen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller fragt unter anderem: Wie viele Straftaten wurden im zweiten Quartal 2025 im Bereich PMK-rechts insgesamt registriert, aufgeschlüsselt nach Monat und Deliktart (Gewalttaten, terroristische Straftaten, Störungen der Totenruhe, Bildung krimineller Vereinigungen, sonstige Straftaten)? Um welche konkreten Gewalttaten handelte es sich (Ort, Datum, Opfer- und Tatverdächtigenmerkmale, Straftatbestand)? Sind terroristische Straftaten, Störungen der Totenruhe oder Vereinigungsbildungen im Bereich PMK-rechts bekannt? Aus welchen Einzeldelikten setzen sich die "sonstigen Straftaten" zusammen? Wie viele Straftaten wurden für 2024 und 2025 bis zum 30. Juni nachgemeldet?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass im zweiten Quartal 2025 insgesamt 870 Straftaten im Bereich PMK-rechts erfasst wurden (April: 283, Mai: 333, Juni: 254), darunter 35 Gewaltstraftaten (alle als extremistisch eingestuft), 0 terroristische Straftaten, 2 Störungen der Totenruhe und 0 Fälle von Vereinigungsbildung. Die "sonstigen Straftaten" (833 Fälle) bestanden überwiegend aus Verstößen gegen § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, 192/233/162 Fälle je Monat) und § 130 StGB (Volksverhetzung, 30/25/17 Fälle). Für 2024 wurden bis zum 30. Juni insgesamt 1.185 sonstige Straftaten und 39 Gewaltstraftaten nachgemeldet, für 2025 bislang 125 sonstige Straftaten und 5 Gewaltstraftaten; alle nachgemeldeten Gewaltstraftaten wurden als extremistisch eingestuft. Detailangaben zu Einzelfällen (Ort, Landkreis, Kurzsachverhalt, Opfer- und Tatverdächtigenmerkmale) sind den Anlagen 1 bis 4 beigefügt.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von Andreas Noack (SPD-Fraktion) eingereicht (Kleine Anfrage Nr. 575, Drucksache 8/1539). Die Landesregierung hat vollständig geantwortet, beantwortet durch den Minister des Innern und für Kommunales. Die Antwort verweist auf eine frühere Kleine Anfrage Nr. 188 (Drucksache 8/431) bezüglich bereits vermeldeter nachgemeldeter Gewalttaten für 2024. Die Landesregierung weist darauf hin, dass der KPMD-PMK eine Eingangsstatistik ist, die bis zum jahresbezogenen Meldeschluss (31. Januar des Folgejahres) durch Nachmeldungen und Korrekturen ständig aktualisiert wird, sodass spätere Abfragen zum selben Zeitraum abweichende Fallzahlen ergeben können.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/1664, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.