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BrandenburgBericht

📊 Haushaltsrechnung - Haushaltsrechnung und Vermögensnachweis für das Haushaltsjahr 2023

5. Dezember 2024Dokument 8/174 · WP 8Brandenburg
Ministerin der Finanzen und für Europa
HaushaltsrechnungVermögensnachweisKreditermächtigungStaatsschuldenEinzelpläne

📋 Worum geht es?

Der Bericht enthält die Haushaltsrechnung und den Vermögensnachweis des Landes Brandenburg für das Haushaltsjahr 2023. Er umfasst das Haushaltsgesetz 2023/2024, Haushaltsübersichten, den Abschlussbericht zur Haushaltsrechnung, die Gesamtrechnung sowie Rechnungen der einzelnen Ministerien (Einzelpläne) und Anlagen zu Vermögen, Schulden und Landesbetrieben. Die Ministerin der Finanzen und für Europa legt den Bericht gemäß Artikel 106 Absatz 1 der Landesverfassung und § 114 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung vor.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind alle Ministerien und Einzelpläne des Landes Brandenburg (u.a. Landtag, Staatskanzlei, Ministerium des Innern, Justiz, Bildung, Wissenschaft, Soziales, Wirtschaft, Landwirtschaft, Infrastruktur, Finanzen), der Landesrechnungshof, das Verfassungsgericht sowie Landesbetriebe wie der IT-Dienstleister ZIT-BB, die Landesvermessung (LGB), der Landesbetrieb Straßenwesen (LS), der Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) und der Landesbetrieb Forst (LFB).

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es handelt sich nicht um eine Anfrage oder einen Antrag, sondern um einen gesetzlich vorgeschriebenen Rechenschaftsbericht der Finanzministerin über den Haushaltsvollzug 2023. Das zugrunde liegende Haushaltsgesetz 2023/2024 vom 16. Dezember 2023 stellte den Haushaltsplan fest und erteilte dem Finanzministerium verschiedene Kreditermächtigungen.

🔎 Kernergebnisse

Das Haushaltsgesetz 2023/2024 stellte die Einnahmen und Ausgaben auf 16.654.683.800 Euro für 2023 und 16.359.191.300 Euro für 2024 fest; der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wurde auf 4.841.012.200 Euro (2023) bzw. 3.450.288.000 Euro (2024) festgestellt. Das Finanzministerium wurde unter anderem ermächtigt, Kredite bis 330.434.400 Euro (2023) bzw. 24.213.600 Euro (2024) für finanzielle Transaktionen, bis 1.200.000.000 Euro (2023) bzw. 800.000.000 Euro (2024) zur Bekämpfung der vom Landtag festgestellten außergewöhnlichen Notsituation (u.a. wegen Energiepreisen, Inflation und Flüchtlingsbewegungen infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine), bis 500.000.000 Euro zum Aufbau von Eigenbeständen sowie bis 200.000.000 Euro zur Vorfinanzierung von EU-Ausgaben aufzunehmen. Kassenverstärkungsmittel durften bis zu 12 Prozent des festgestellten Haushaltsbetrages aufgenommen werden. Das Dokument enthält zudem detaillierte Rechnungen zu allen Einzelplänen sowie Anlagen zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben, Staatsschulden, Grundvermögen, Landesbeteiligungen und dem Landeswohnungsbauvermögen; die im bereitgestellten Textauszug enthaltenen Detailzahlen zu den einzelnen Rechnungsabschlüssen sind nicht vollständig wiedergegeben.

⚡ Einordnung

Der Bericht wurde von der Ministerin der Finanzen und für Europa vorgelegt und ist am 05.12.2024 im Landtag Brandenburg eingegangen und ausgegeben worden. Rechtsgrundlage sind Artikel 106 Absatz 1 der Verfassung des Landes Brandenburg und § 114 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung. Das zugrunde liegende Haushaltsgesetz 2023/2024 wurde vom Landtag am 16. Dezember 2023 beschlossen. Genannt wird ferner die mit dem Nachtragshaushaltsgesetz 2019 gebildete Rücklage des Sondervermögens 'Zukunftsinvestitionsfonds des Landes Brandenburg' sowie das Sondervermögen Finanzierungsfonds Flughafen BER.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/174, Wahlperiode 8, eingereicht 5. Dezember 2024

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.