❓ Feuerwehr - Kosten und Tragepflicht neuer Feuerwehrschutzkleidung in den kommunalen Feuerwehren
📋 Worum geht es?
Der Abgeordnete Rainer Genilke (CDU-Fraktion) fragt die Landesregierung zu den Kosten und einer möglichen Tragepflicht neuer Feuerwehrschutzkleidung in den kommunalen Feuerwehren Brandenburgs. Hintergrund ist laut dem Fragesteller, dass mehrere Kommunen durch die Anschaffung neuer Schutzkleidung erheblich finanziell belastet würden.
👥 Wer ist betroffen?
Kommunale Feuerwehren in Brandenburg, insbesondere ehrenamtliche Feuerwehrkameraden, sowie finanzschwächere Kommunen im ländlichen Raum. Als Beispiel nennt der Fragesteller das Amt Ortrand.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte von der Landesregierung wissen: 1. Ob Teilnehmer an Lehrgängen der Landesfeuerwehrschule nur mit einer bestimmten, neuen Feuerwehrschutzkleidung zugelassen werden. 2. Falls ja, seit wann diese Regelung gilt und auf welcher rechtlichen Grundlage sie beruht. 3. Welche Vorgaben oder Empfehlungen das Land hinsichtlich der Beschaffung von Feuerwehrschutzkleidung macht. 4. Welche finanziellen Unterstützungs- oder Fördermöglichkeiten die Landesregierung vorsieht, um die Anschaffungskosten abzufedern. 5. Wie die Landesregierung die unterschiedliche finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen bei der Ausstattung bewertet.
⚡ Einordnung
Das Dokument enthält nur die Anfrage der CDU-Fraktion; eine Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Der Fragesteller nennt als Beispiel, dass im Amt Ortrand für 225 aktive Feuerwehrkameraden Kosten von rund 165.000 Euro (etwa 730 Euro pro Person) entstünden; diese Angabe stammt vom Fragesteller und ist im Dokument nicht durch die Landesregierung bestätigt. Laut Fragesteller sei das Tragen der neuen Kleidung bei Lehrgängen der Landesfeuerwehrschule nach Angaben örtlicher Feuerwehren verpflichtend, ohne diese seien Teilnahmen nicht mehr möglich — dies ist eine von den Fragestellern wiedergegebene, nicht amtlich bestätigte Angabe.