❓ Erwachsenenbildung - Förderung und Entwicklung der Erwachsenenbildung im Land Brandenburg
📋 Worum geht es?
Die Anfrage der Fragestellerin betrifft die Förderung der Erwachsenenbildung in Brandenburg. Im Mittelpunkt stehen die Entwicklung der Fördermittel seit 2019, die Zahl und Förderung der anerkannten Landesorganisationen sowie die Haushaltsansätze für Grundversorgung und Innovationsförderung im Landeshaushalt 2025/26.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Träger der Erwachsenenbildung in Brandenburg, insbesondere die nach dem Brandenburgischen Erwachsenenbildungsgesetz (BbgEBG) anerkannten Landesorganisationen, sowie das zuständige Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS).
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin möchte von der Landesregierung wissen: 1) Wie hoch ist die Gesamtförderung der Erwachsenenbildung 2025 und ihre Entwicklung seit 2019? 2) Wie hat sich die Förderung der Grundversorgung nach § 18 BbgEBG seit 2019 entwickelt, inklusive Unterrichtseinheiten und Zuschuss je Einheit? 3) Wie hat sich die Zahl der anerkannten Landesorganisationen nach § 10 BbgEBG seit 2014 entwickelt, einschließlich Zu- und Abgängen und deren Gründen? 4) Welche Landesorganisationen wurden 2025 nach § 19 Absatz 1 BbgEBG gefördert und wie entwickelte sich diese Förderung seit 2019? 5) Warum wurde der Haushaltsansatz für Zuschüsse an Landesorganisationen nach § 19 BbgEBG von 385.000 Euro (2024) auf 240.000 Euro (2025) gesenkt? 6) Warum wurde der Haushaltsansatz für Innovationsförderung nach § 21 BbgEBG von 250.000 Euro (2024) auf 369.000 Euro (2025) erhöht? 7) Wie entwickelte sich der Haushaltsansatz für Innovationsförderung/Modellprojekte seit 2019, und in welcher Höhe wurden Mittel beantragt, bewilligt und ausgezahlt? 8) Welche strategischen Ziele verfolgt das MBJS bei der Erwachsenenbildung und anhand welcher Indikatoren wird deren Erreichung gemessen?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Kleine Anfrage von der Abgeordneten Kristy Augustin (CDU-Fraktion). Im Dokument werden konkrete Haushaltszahlen genannt: Der Ansatz für Zuschüsse an Landesorganisationen nach § 19 BbgEBG sank laut Anfrage von 385.000 Euro (2024) auf 240.000 Euro (2025); der Ansatz für Innovationsförderung nach § 21 BbgEBG stieg von 250.000 Euro (2024) auf 369.000 Euro (2025). Die Anfrage verweist auf die Paragrafen 10, 18, 19 und 21 BbgEBG sowie § 27 Absatz 3 Nummer 3 BbgWBG (frühere Bezeichnung als „Modellprojekte“ bis 2024). Eine inhaltliche Antwort der Landesregierung ist im vorliegenden Dokument nicht enthalten.