❓ Asylbewerber - Anwendung des Asylbewerberleistungsgesetzes, insbesondere des § 5 (Arbeitsgelegenheiten) in Brandenburger Landkreisen und kreisfreien Städten
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft die Umsetzung von § 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) in Brandenburg, der vorsieht, dass Asylbewerbern Arbeitsgelegenheiten gegen eine Aufwandsentschädigung von 80 Cent je Stunde zur Verfügung gestellt werden sollen – auch außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen bei staatlichen, kommunalen oder gemeinnützigen Trägern. Der Fragesteller bezieht sich auf Zahlen, die laut seiner Darstellung in einer Sitzung des Sozialausschusses des Landkreises Potsdam-Mittelmark genannt wurden.
👥 Wer ist betroffen?
Asylbewerber in Brandenburger Landkreisen und kreisfreien Städten, die zuständigen Sozialämter bzw. Sozialdezernate der Landkreise, insbesondere der Landkreis Potsdam-Mittelmark, sowie die Landesregierung.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller fragt die Landesregierung: 1) ob sie die genannten Zahlen zu geschaffenen und besetzten Arbeitsgelegenheiten bestätigen kann, 2) wie sie die geringe Zahl der geschaffenen und besetzten Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG einschätzt, 3) welche Möglichkeiten sie jenseits der SIM-Richtlinie sieht, Landkreise und kreisfreie Städte bei Ausgestaltung und Umsetzung des § 5 AsylbLG zu unterstützen, und 4) ob sie Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung der Kommunen sieht, da eine Finanzierung der Mehraufwandsentschädigung aus der SIM-Richtlinie laut Fragesteller nicht möglich sein soll.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Der Fragesteller gibt an, laut einem in der Sitzung des Sozialausschusses Potsdam-Mittelmark gezeigten Chart seien in zwei weiteren Landkreisen (ohne Potsdam-Mittelmark) insgesamt 25 externe Arbeitsgelegenheiten geschaffen und davon 15 besetzt worden; in Potsdam-Mittelmark selbst seien 35 Arbeitsgelegenheiten geschaffen und 22 (Stand Juni) besetzt gewesen.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Kleine Anfrage von Udo Wernitz (SPD-Fraktion). Eine Antwort der Landesregierung ist im vorliegenden Dokument nicht enthalten. Der Fragesteller bewertet die tatsächliche Anwendung von § 5 AsylbLG als 'viel zu gering', gemessen daran, dass es sich um eine im Regelfall verpflichtende Sollvorschrift handele; diese Einschätzung stammt vom Fragesteller selbst. Die im Dokument genannten Zahlen (25 geschaffene/15 besetzte Arbeitsgelegenheiten in zwei weiteren Landkreisen; 35 geschaffene/22 besetzte in Potsdam-Mittelmark, Stand Juni) beruhen laut Fragesteller auf einem Chart aus einer Sitzung der Sozialamtsleiter/Sozialdezernenten im Sozialministerium, das in der Sitzung des Sozialausschusses Potsdam-Mittelmark vorgestellt wurde; eine eigene Bestätigung dieser Zahlen durch die Landesregierung liegt im Dokument nicht vor.