⚖️ Regionalplanung - Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung
📋 Worum geht es?
Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion ändert das Gesetz zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung in Brandenburg. Er soll den durch Bundesrecht vorgegebenen, planerisch gesteuerten Ausbau der Windenergie absichern, solange die regionalen Raumordnungspläne mit den vorgesehenen Windenergiegebieten noch nicht rechtskräftig sind. Dazu wird ein neuer §2c eingeführt, der Genehmigungsentscheidungen für Windenergievorhaben außerhalb der im jeweiligen Planentwurf vorgesehenen Windenergiegebiete befristet untersagt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die fünf regionalen Planungsgemeinschaften in Brandenburg (Havelland-Fläming, Uckermark-Barnim, Prignitz-Oberhavel, Oderland-Spree, Lausitz-Spreewald), die zuständigen Genehmigungsbehörden, Vorhabenträger von Windenergieanlagen sowie Kommunen und deren Einwohnerinnen und Einwohner in den betreffenden Planungsregionen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die SPD-Fraktion schlägt vor, einen neuen §2c in das Landesgesetz einzufügen: Genehmigungsbehörden sollen Entscheidungen über Windenergievorhaben nach §35 Abs.1 Nr.5 BauGB für zwölf Monate ab Inkrafttreten allgemein untersagen, wenn der Vorhabenstandort außerhalb der im jeweiligen Regionalplan-Entwurf vorgesehenen Windenergiegebiete liegt. Ausnahmen sind vorgesehen für Repowering-Vorhaben, für Vorhaben mit bereits vollständigen Genehmigungsunterlagen zehn Monate vor Inkrafttreten, sowie auf Antrag per Befreiung, wenn eine Störung der Planung ausgeschlossen werden kann. Das Gesetz soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Entwurf führt eine zeitlich auf zwölf Monate befristete 'Allgemeine plansichernde Untersagung mit Befreiungsvorbehalt' (§2c) ein, die sich auf die Abweichungskompetenz der Länder nach Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GG stützt. Laut Begründung haben die Regionalen Planungsgemeinschaften Havelland-Fläming und Uckermark-Barnim bereits rechtskräftige Regionalpläne, während sich die Pläne in Prignitz-Oberhavel, Oderland-Spree und Lausitz-Spreewald noch im Aufstellungsverfahren bzw. Entwurfsstadium befinden. Die BSW-Fraktion hat laut Vorblatt ihre ursprüngliche Unterstützung des Gesetzentwurfs gemäß §49 der Vorläufigen Geschäftsordnung zurückgezogen; der Neudruck ist inhaltlich mit dem ursprünglichen Entwurf identisch. Als zuständig wird das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung genannt.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde der Gesetzentwurf von der SPD-Fraktion; die BSW-Fraktion hat ihre Unterstützung zurückgezogen. Der Entwurf verweist auf das Bundesgesetz für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windkraftausbau vom 24. Februar 2025, auf §12 Abs.2 ROG sowie auf die Fassung des Landesgesetzes vom 8. Februar 2012 (GVBl. I Nr.13), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Mai 2024 (GVBl. I Nr.20). Die vorgesehene Untersagung ist auf zwölf Monate befristet; Genehmigungsunterlagen, die bis zehn Monate vor Inkrafttreten vollständig eingereicht wurden, sind von der Regelung ausgenommen. Eine Antwort einer Landesregierung liegt nicht vor, da es sich um einen Gesetzentwurf handelt.