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BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Verfassungsschutz - Haber-Verfahren als Regelanfrage beim Verfassungsschutz in Brandenburg?

10. November 2025Dokument 8/1994 · WP 8Brandenburg
Sven Hornauf
VerfassungsschutzHaber-VerfahrenNichtregierungsorganisationenFördermittelDatenschutz

📋 Worum geht es?

Die Anfrage bezieht sich auf das sog. Haber-Verfahren, bei dem Verfassungsschutzbehörden auf Anfrage von Behörden Nichtregierungsorganisationen und deren Projekte im Vorfeld der Bewilligung staatlicher Fördermittel überprüfen. Der Fragesteller verweist darauf, dass dieses Verfahren laut Presseberichten auf Bundesebene und bei einzelnen Landesbehörden verstärkt bzw. teilweise als Regelfall eingesetzt werde. Er möchte wissen, ob und in welchem Umfang ein vergleichbares Verfahren auch in Brandenburg zur Anwendung kommt.

👥 Wer ist betroffen?

Nichtregierungsorganisationen und Antragsteller von Fördermitteln in Brandenburg sowie der Brandenburger Verfassungsschutz und Landesbehörden, die Fördermittelanträge bearbeiten.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: 1. Gab es in Brandenburg bisher Anfragen von Landesbehörden an den Verfassungsschutz nach dem Haber-Verfahren oder vergleichbaren Verfahren bei Förderanträgen – wenn ja, wie viele, in welchem Jahr, mit welchem Ergebnis, wie viele Antragsteller waren betroffen und welche Auswirkungen hatte dies auf die Förderung; wenn nein, warum nicht? 2. Wie bewertet die Landesregierung die Rechtsgrundlage für ein solches Verfahren in Brandenburg, und sieht sie eine ausreichende Rechtsgrundlage dafür – wenn ja, welche?

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Die Fragesteller führen zur Begründung an, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte das Haber-Verfahren laut eigenem Jahresbericht für 2019 als rechtswidrig und als Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen gerügt habe, und dass der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages (Gutachten WD3-3000-253/20) laut Fragesteller von einer Rechtswidrigkeit der Praxis mangels ausreichender Rechtsgrundlage bei der anfragenden Behörde und von einer allgemeinen Unverhältnismäßigkeit ausgehe.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Kleine Anfrage (Nr. 769) vom Abgeordneten Sven Hornauf (BSW-Fraktion) am 10.11.2025. Eine Antwort der Landesregierung ist im vorliegenden Dokument nicht enthalten. Als Beleg verweisen die Fragesteller auf das BMI-Rundschreiben vom 06.02.2017, den Jahresbericht des Bundesdatenschutzbeauftragten für 2019 (vom 01.04.2003 laut Dokumentangabe) sowie das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages WD3-3000-253/20. Die Anfrage bezieht sich zudem auf § 2 Abs. 1 BbgVerfSchG als maßgebliche Rechtsgrundlage für Anfragen an den Brandenburger Verfassungsschutz.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/1994, Wahlperiode 8, eingereicht 10. November 2025

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.