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BrandenburgKleine AnfrageSPD

❓ Politische Straftat - Straf- und Gewalttaten in Brandenburg nach dem Definitionssystem "Politisch motivierte Kriminalität - rechts" (PMK-rechts) - III. Quartal 2025

15. November 2025Dokument 8/2066 · WP 8Brandenburg
Andreas Noack
Politisch motivierte KriminalitätRechtsextremismusGewaltdelikteVolksverhetzungHasskriminalität

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage betrifft die Zahl der Straf- und Gewalttaten in Brandenburg im Bereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ (PMK-rechts) im dritten Quartal 2025. Die Landesregierung antwortet mit Fallzahlen, aufgeschlüsselt nach Monaten und Deliktkategorien, auf Basis des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes (KPMD-PMK) mit Stand vom 20. Oktober 2025.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Opfer von rechtsmotivierten Straf- und Gewalttaten in verschiedenen Landkreisen und kreisfreien Städten Brandenburgs (u.a. Cottbus, Märkisch-Oderland, Uckermark, Oberhavel, Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster, Frankfurt (Oder), Brandenburg an der Havel). Die Landesregierung, konkret das Ministerium des Innern und für Kommunales, ist für die Beantwortung zuständig.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollten wissen: wie viele Straftaten im III. Quartal 2025 im Bereich PMK-rechts insgesamt registriert wurden, aufgeschlüsselt nach Gewalttaten, terroristischen Straftaten, Störungen der Totenruhe, Bildung krimineller Vereinigungen und sonstigen Straftaten je Monat; Details zu den Gewalttaten (Ort, Landkreis, Datum, Herkunftsland der Opfer, Anzahl und Alter der Opfer/Tatverdächtigen, Straftatbestand, Kurzsachverhalt, Kategorie der Hasskriminalität); ob terroristische Straftaten oder Bildungen terroristischer/krimineller Vereinigungen im Phänomenbereich bekannt sind; Details zu Störungen der Totenruhe; Zusammensetzung der „sonstigen Straftaten“ sowie gesondert zu Nötigungen und Bedrohungen; sowie die Anzahl der Nachmeldungen rechtsmotivierter Straftaten für 2024 und 2025 bis zum 30. September.

🔎 Was wurde geantwortet?

Laut Antwort der Landesregierung wurden im III. Quartal 2025 insgesamt 694 PMK-rechts-Straftaten erfasst (Juli: 293, August: 246, September: 155), davon 24 Gewaltstraftaten (Juli: 10, August: 5, September: 9), die alle als extremistisch eingestuft wurden. Terroristische Straftaten und Bildungen terroristischer/krimineller Vereinigungen wurden im Quartal nicht registriert. Eine Störung der Totenruhe wurde bekannt (Details in Anlage 2). Die „sonstigen Straftaten“ bestehen laut Landesregierung größtenteils aus Verstößen gegen § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, z.B. 194 Fälle im Juli) und § 130 StGB (Volksverhetzung, z.B. 39 Fälle im Juli), daneben u.a. Beleidigung, Bedrohung und Sachbeschädigung. Für 2024 wurden bis zum 30.9. nachträglich 19 sonstige Straftaten und keine Gewaltstraftaten gemeldet, für 2025 bislang 125 sonstige und zehn Gewaltstraftaten (alle als extremistisch eingestuft). Zu Einzeltaten listet Anlage 1 u.a. einen Fall vom 05.07.2025 in Cottbus (Steinwurf in eine Wohnung, vom Geschädigten als homophob motiviert vermutet) sowie mehrere Körperverletzungsfälle, die die Landesregierung als ausländerfeindlich/fremdenfeindlich bzw. rassistisch motiviert einordnet.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der SPD-Fraktion eingereicht (Abgeordneter Andreas Noack), eine Antwort der Landesregierung liegt vor. Die Landesregierung weist darauf hin, dass der KPMD-PMK eine Eingangsstatistik ist, die bis zum jahresbezogenen Meldeschluss (31. Januar des Folgejahres) durch Nachmeldungen und Korrekturen laufend aktualisiert wird; die genannten Zahlen beruhen auf dem Datenstand vom 20. Oktober 2025. In der Vorbemerkung verweisen die Fragesteller auf eine Pressemitteilung des Ministeriums des Innern und für Kommunales vom 9. Juli 2025 sowie auf einen Einstufungsvermerk des Ministeriums vom 14. August 2025, wonach der Landesverband einer von ihnen nicht namentlich benannten Oppositionspartei vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft werde; dies sind Angaben der Fragesteller unter Verweis auf diese Quellen, keine eigene Feststellung im Antwortteil der Landesregierung. Detailtabellen zu Einzelfällen, Totenruhe-Störungen, Nötigungen/Bedrohungen und Nachmeldungen sind in den Anlagen 1 bis 4 enthalten.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2066, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.