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BrandenburgGesetzentwurf

⚖️ Bürokratieabbau - Gesetz zur Steigerung der Effizienz und zum Abbau von Bürokratie im Bildungswesen

2. Dezember 2025Dokument 8/2100 · WP 8Brandenburg
BürokratieabbauSchulgesetzLehrkräfteKinderschutzErsatzschulen

📋 Worum geht es?

Die Landesregierung legt einen Gesetzentwurf (Artikelgesetz) vor, mit dem mehrere Gesetze und Verordnungen im Bildungsbereich geändert werden, um Bürokratie abzubauen und Verfahren zu vereinfachen. Geändert werden unter anderem das Brandenburgische Schulgesetz, das Brandenburgische Lehrerbildungsgesetz, das Brandenburgische Erwachsenenbildungsgesetz sowie mehrere Verordnungen (Bildungsfreistellung, Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen, Ersatzschulen, Datenschutz Schulwesen). Hintergrund ist laut Landesregierung der Koalitionsvertrag (Ziffer 2.4) und ein Landtagsbeschluss vom 11. Dezember 2024 zur Einsetzung eines Sonderausschusses Bürokratieabbau.

👥 Wer ist betroffen?

Lehrkräfte, Schulleiterinnen und Schulleiter, Schulen in freier Trägerschaft (Ersatzschulen), Schulträger, Eltern und Schülerinnen und Schüler, Jugendämter sowie die Schulverwaltung in Brandenburg.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Landesregierung schlägt unter anderem vor: eine Verpflichtung der Schulen, das Jugendamt bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung zu unterrichten (auch für Schulen in freier Trägerschaft); eine Neufassung der Beratung durch die Grundschule zu weiterführenden Schulen; Änderungen bei der Eignungsprüfung für den sechsjährigen gymnasialen Bildungsgang; Anpassungen bei Ordnungsmaßnahmen und Zuständigkeiten der Schulleitung; die Möglichkeit, Gremiensitzungen per Videokonferenz abzuhalten; sowie neue Anzeige- und Genehmigungsregelungen zum Einsatz von Lehrkräften ohne in Brandenburg anerkannte Lehramtsbefähigung an Ersatzschulen, verbunden mit der Pflicht zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses.

🔎 Konkrete Inhalte

Der Entwurf ändert konkret unter anderem §§ 18, 19, 41, 42, 52, 53, 64, 71, 75, 76, 85, 88 und 121 des Brandenburgischen Schulgesetzes. Laut Landesregierung wurden die Gewerkschaften und Verbände (dbb, DGB, GEW) am 1. Oktober 2025 beteiligt mit Stellungnahmefrist bis 20. Oktober 2025, die kommunalen Spitzenverbände ebenfalls am 1. Oktober 2025, und der Landtag wurde gemäß Artikel 94 der Landesverfassung am 13. Oktober 2025 informiert. Zudem wurde eine Vielzahl weiterer Gremien und Interessenverbände (u. a. Verbände freier Schulen, Lehrerverbände, Kirchen, Landesschulbeirat) um Stellungnahme gebeten. Zuständig ist laut Dokument das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.

⚡ Einordnung

Eingebracht von der Landesregierung (Gesetzentwurf). Laut Landesregierung dient der Entwurf der Umsetzung des Koalitionsvertrags (Ziffer 2.4) und eines Landtagsbeschlusses vom 11. Dezember 2024 zur Einsetzung eines Sonderausschusses Bürokratieabbau sowie eines Kabinettsbeschlusses vom 11. Februar 2025. Das Dokument verweist auf das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juni 2025 geänderte Brandenburgische Schulgesetz in der Fassung vom 2. August 2002. Eine Positionierung einzelner Fraktionen zum Entwurf ist im Dokument nicht enthalten; eine Antwort oder Beschlussfassung des Landtages liegt in diesem Dokument noch nicht vor.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2100, Wahlperiode 8, eingereicht 2. Dezember 2025

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.