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BrandenburgBericht

📊 Haushaltsrechnung - Jahresbericht 2025 des Landesrechnungshofes Brandenburg

8. Dezember 2025Dokument 8/2135 · WP 8Brandenburg
Harald Kümmel
HaushaltsrechnungSchuldenbremseHaushaltskontrolleNettokreditaufnahmeRechnungsprüfung

📋 Worum geht es?

Der Landesrechnungshof Brandenburg legt seinen Jahresbericht 2025 vor. Er prüft darin die Haushaltsrechnung 2023 des Landes, die Haushaltslage 2024 sowie besondere Prüfungsergebnisse zu einzelnen Ministerien, etwa zum Innenministerium, Justizministerium, Bildungsministerium, Wissenschaftsministerium und Wirtschaftsministerium. Zusätzlich enthält der Bericht einen Bericht nach § 37 Satz 3 Medienstaatsvertrag zu den Überwachungsgremien des Rundfunks Berlin-Brandenburg.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Landesregierung Brandenburg und ihre Ministerien (unter anderem Innen, Justiz und Digitalisierung, Bildung, Jugend und Sport, Wissenschaft, Forschung und Kultur, Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Finanzen und für Europa), der Landtag Brandenburg, die Universität Viadrina, Kommunen, die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH sowie die Überwachungsgremien des Rundfunks Berlin-Brandenburg.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Nicht zutreffend, da es sich um einen Prüfbericht handelt und keine Anfrage oder einen Antrag.

🔎 Kernergebnisse

Laut Bericht führte das Finanzministerium den Überschuss von 391,9 Mio. Euro aus 2023 vollständig der Allgemeinen Rücklage zu, die sich dadurch auf 1.586,5 Mio. Euro erhöhte; der Landesrechnungshof bewertet dies mit Blick auf die Schuldenbremse kritisch, da es sich faktisch um Krediteinnahmen handele. Die Gesamtverschuldung durch Kreditermächtigungen lag zum 31.12.2023 bei 21.406,7 Mio. Euro (plus 794,1 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr), die Verschuldung am Kreditmarkt stieg um 1.463,0 Mio. Euro auf 18.383,7 Mio. Euro. Die Zinsausgaben 2023 sanken auf 179,1 Mio. Euro. Laut Landesrechnungshof wurde die Schuldenbremse 2023 im dritten Jahr in Folge nicht eingehalten, da das Finanzministerium bei der Berechnung zulässiger Kreditaufnahme für finanzielle Transaktionen bereits durch Bund/EU gedeckte Ausgaben einbezogen habe; dadurch sei eine nach Einschätzung des Landesrechnungshofs verfassungsrechtlich unzulässige strukturelle Nettokreditaufnahme von 57,2 Mio. Euro entstanden. Beim Brandenburg-Paket seien tatsächliche Ausgaben von 560,6 Mio. Euro angefallen, davon 550,2 Mio. Euro über Nettokreditaufnahme finanziert; der Landesrechnungshof bemängelt eine um 15,4 Mio. Euro zu hohe notlagenbedingte Kreditaufnahme. Das Wissenschaftsministerium habe Einnahmen von 18,7 Mio. Euro unzulässig dem Haushaltsjahr 2024 zugeordnet. Die Ausgabereste seien auf 1.282,5 Mio. Euro gestiegen, der Anteil der Globalen Minderausgaben liege über 2 % der Gesamtausgaben. Der Versorgungsfonds weise ein Vermögen von 947,0 Mio. Euro aus, Versorgungsausgaben würden bis 2030 auf 899,8 Mio. Euro prognostiziert. Vom Zukunftsinvestitionsfonds (1.000,0 Mio. Euro aus 2019) seien bis Ende 2023 insgesamt nur 247,0 Mio. Euro verwendet worden. Für die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH sei eine Kapitalerhöhung von 488,8 Mio. Euro ausgewiesen worden. Weitere besondere Prüfungsergebnisse betreffen laut Bericht unter anderem Defizite beim Flächenmanagement des Innenministeriums, eine nach Einschätzung des Landesrechnungshofs versäumte Gebührenanhebung beim Waffenrecht, Unregelmäßigkeiten an der Universität Viadrina sowie weiterhin hohe Schulgelder für Familien mit mittleren Einkommen. Zum rbb stellt der Bericht nach § 37 Satz 3 Medienstaatsvertrag laut Landesrechnungshof fest, dass Mängel und Versäumnisse in der Gremienarbeit zur Krise des rbb beigetragen hätten.

⚡ Einordnung

Der Bericht wurde vom Landesrechnungshof Brandenburg unter Präsident Harald Kümmel vorgelegt und am 08.12.2025 eingereicht (ausgegeben 09.12.2025). Er bezieht sich auf frühere Drucksachen, u. a. 8/174 (Haushaltsrechnung 2022), 8/172 (Jahresbericht 2024), 8/1419 (Beschlussempfehlung AHK) sowie 8/1416-B, 8/1417-B, 8/1418-B und 8/1419-B (Entlastungsbeschlüsse des Landtags vom 17.07.2025). Der Ausschuss für Haushaltskontrolle befasste sich am 26.06.2025 mit der Entlastung für das Haushaltsjahr 2022; der Landtag erteilte am 17.07.2025 die Entlastung für die Haushaltsrechnung 2022. Genannte Rechtsgrundlagen sind Artikel 106 der Landesverfassung, § 114 Landeshaushaltsordnung und das Haushaltsgesetz 2023/2024. Eine Antwort der Landesregierung auf die im Bericht formulierten Kritikpunkte ist im vorliegenden Dokument nicht enthalten.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2135, Wahlperiode 8, eingereicht 8. Dezember 2025

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.