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BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Militärische Übung - Bundeswehr in Rüdersdorf

9. Dezember 2025Dokument 8/2169 · WP 8Brandenburg
Sven Hornauf
BundeswehrMilitärübungImmissionsschutzRüdersdorfZuständigkeit

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft die wiederholte Nutzung des Geländes einer ehemaligen Chemiefabrik in Rüdersdorf durch die Bundeswehr für militärische Übungen, darunter von einem Wachbataillon aus Berlin simulierte Gebäude- und Straßenkämpfe. Der Fragesteller verweist auf Medienberichte und auf Beschwerden aus der Bevölkerung über Lärm, Dreck und weitere örtliche Beeinträchtigungen durch die Übungen. Im Kern geht es um die Frage, welchen rechtlichen Status das Übungsgelände hat und welche Behörde für Genehmigungen, Immissionsschutz und Bauordnung zuständig ist.

👥 Wer ist betroffen?

Die Gemeinde Rüdersdorf, Anlieger und Anwohner des Geländes, die Landesregierung Brandenburg, das Landesamt für Umwelt (LfU) sowie die Bundeswehr und die Öffentlich-rechtliche Anstalt der Bundeswehr (ÖrABw).

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: 1) Wie die Landesregierung die Nutzung des Geländes durch die Bundeswehr zur Simulierung von Einsätzen und Kämpfen im Stadtgebiet bewertet und ob sie diese Nutzung unterstützt. 2) Ob die Landesregierung einen Ausgleichsbedarf für die Gemeinde und Anlieger sieht und wie dieser realisiert werden soll. 3) Ob für immissionsschutz-, klimaschutz-, verkehrs- und nutzungsbezogene Fragen eine Zuständigkeit von Landesbehörden (insbesondere des LfU) besteht, welche Behörden konkret zuständig wären, welche bisher tätig geworden sind und mit welchem Ergebnis, bzw. falls keine Landesbehörde zuständig ist, welche Behörde es dann ist und wie die Durchsetzung landesrechtlicher Regelungen (z.B. § 10 LImSchG) gesichert werden soll. 4) Ob es Auswirkungen auf die Landesplanung oder direkte bzw. indirekte Folgekosten für das Land Brandenburg gibt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.

⚡ Einordnung

Die Kleine Anfrage wurde vom Abgeordneten Sven Hornauf (BSW-Fraktion) eingereicht, eingegangen am 09.12.2025 und ausgegeben am 10.12.2025. Der Fragesteller verweist auf § 10 LImSchG als mögliche einschlägige landesrechtliche Regelung sowie auf die Zuständigkeit der Öffentlich-rechtlichen Anstalt der Bundeswehr (ÖrABw) für den technischen Umweltschutz auf bundeswehreigenen Liegenschaften. Eine Antwort der Landesregierung ist in diesem Dokument nicht enthalten.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2169, Wahlperiode 8, eingereicht 9. Dezember 2025

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.