Zurück zur Übersicht
BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Kulturdenkmal - Zuschüsse für die Rennbahn Hoppegarten aus dem Landeshaushalt

8. Januar 2026Dokument 8/2261 · WP 8Brandenburg
Andreas Kutsche, Gunnar Lehmann, Jenny Meyer
DenkmalschutzRennbahn HoppegartenKulturdenkmalRennwettsteuerFördermittel

📋 Worum geht es?

Die Rennbahn Hoppegarten wurde 2013 vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien als national wertvolles Kulturdenkmal anerkannt und konnte dadurch aus dem Denkmalpflegeprogramm „National wertvolle Kulturdenkmäler“ gefördert werden. Die Rechtsgrundlage für dieses Förderprogramm ist laut den Fragestellern zum 31.12.2023 außer Kraft gesetzt worden. Die Fragesteller wollen von der Landesregierung wissen, wie die Förderung der Rennbahn in der Vergangenheit begründet und finanziert wurde und wie es seitdem weitergeht.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Rennbahn Hoppegarten GmbH & Co. KG als Betreiberin, der lokale Reitverein Hoppegarten, das Land Brandenburg als Mitfinanzierer sowie die Landesregierung, insbesondere der für den Einzelplan 10 zuständige Haushaltsbereich.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen: 1. Mit welcher Begründung wurde die Förderung aus dem Programm „National wertvolle Kulturdenkmäler“ beantragt? 2. Unterstützte die Landesregierung den Antrag und warum? 3. In welcher Höhe wurde die Rennbahn seit 2013 jährlich aus Bundes-, Landes-, Kommunal- und Eigenmitteln gefördert, aufgeschlüsselt nach Maßnahmen? 4. Wurde nach Wegfall der Rechtsgrundlage zum 31.12.2023 eine Förderung aus einem anderen Programm beantragt, mit welcher Begründung und in welcher Höhe seit dem 01.01.2024? 5. Mit welcher Begründung und seit wann erhält die Rennbahn Zuschüsse aus dem Einzelplan 10 für Unterhalt und Betrieb, aufgeschlüsselt nach Jahr und Maßnahme? 6. Wie viele Mittel sind insgesamt aus dem Landeshaushalt zugeflossen, aufgeschlüsselt nach Jahren, Einzelplänen, Kapiteln und Titeln? 7. Wie hoch waren die jährlichen Einnahmen aus der Rennwettsteuer 2010 bis 2024/2025 in Brandenburg und welcher Anteil entfällt auf die Rennbahn Hoppegarten? 8. Wie viele dieser Einnahmen verblieben im Landeshaushalt und wie viele wurden nach § 7 Rennwett- und Lotteriegesetz an welche Rennvereine für Leistungsprüfungen weitergegeben, aufgeschlüsselt nach Jahr und Verein? 9. In welchem Verhältnis steht der lokale Reitverein Hoppegarten zum Betreiber und kann er die Infrastruktur mitnutzen? 10. Wie oft waren Mitglieder der Landesregierung seit dem 01.01.2024 auf Einladung des Betreibers Gäste bei Veranstaltungen, mit Angabe der Mitglieder und des Anlasses?

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage der BSW-Fraktion; eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument noch nicht vor.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von Andreas Kutsche, Gunnar Lehmann und Jenny Meyer (BSW-Fraktion) eingereicht, eingegangen am 08.01.2026 und ausgegeben am 09.01.2026. Laut den Fragestellern hatte der damalige BKM-Staatsminister Bernd Neumann der Rennbahn Hoppegarten 2013 den Status eines national wertvollen Kulturdenkmals zuerkannt, wodurch eine Förderung aus dem Programm „National wertvolle Kulturdenkmäler“ möglich war. Die Fragesteller geben an, dass die Rechtsgrundlage für dieses Förderprogramm zum 31.12.2023 außer Kraft gesetzt wurde. Eine Antwort der Landesregierung mit konkreten Zahlen liegt im vorliegenden Dokument nicht vor.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2261, Wahlperiode 8, eingereicht 8. Januar 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.