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❓ Militärische Luftfahrt - Reaktivierung von Tieffluggebieten in Brandenburg

12. Januar 2026Dokument 8/2264 · WP 8Brandenburg
Andreas Kutsche, Gunnar Lehmann, Jenny Meyer
TiefflugFluglärmMilitärische LuftfahrtBundeswehrZivile Luftfahrt

📋 Worum geht es?

Die Fragesteller thematisieren, dass die Bundeswehr ab dem 27. November 2025 sogenannte Tieffluggebiete reaktiviert, in denen Kampfjets in rund 75 Metern Höhe statt der üblichen 150 Meter fliegen dürfen und die bisherige 20-Minuten-Begrenzung für Übungsflüge entfällt. Betroffen ist laut den Fragestellern unter anderem das Tieffluggebiet LFA 8 im Brandenburger Nordwesten. Die Kleine Anfrage der BSW-Fraktion will von der Landesregierung wissen, wie sie die Reaktivierung bewertet und welche Auswirkungen sie für Bevölkerung, Tiere und zivile Luftfahrt erwartet.

👥 Wer ist betroffen?

Laut den Fragestellern sind vor allem die Landkreise Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, Oberhavel und Uckermark betroffen, die (teilweise) im ausgewiesenen Tieffluggebiet LFA 8 liegen, sowie dort lebende Anwohnerinnen und Anwohner, Haus-, Nutz- und Wildtiere sowie Akteure der zivilen Luftfahrt, etwa Rettungshubschrauber.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollen unter anderem wissen: wie die Landesregierung die Reaktivierung angesichts der früheren Bürgerinitiative Freie Heide bewertet; welche Gegenmaßnahmen sie ergreifen kann und plant; ob neben Tiefflügen auch Bombenabwürfe oder Schießübungen stattfinden; welche Szenario-Trainings geübt werden; welche Flugzeugtypen eingesetzt werden; ob Flugzeuge der General Aviation beteiligt sind; wie hoch die Absturzgefahr bei Tiefflügen ist; ob Transponder abgeschaltet bleiben dürfen; wer die Flugsicherung in der LFA 8 übernimmt; welche Kommunen betroffen sind; zu welchen Zeiten und mit welcher Häufigkeit geflogen wird; welche Lärmfolgen für Menschen und Tiere zu erwarten sind; wie das Lärm-Monitoring der Bundeswehr erfolgt; ob Anwohner Entschädigungsansprüche haben; ob der Landesregierung Beschwerden bekannt sind; und mit welchen Einschränkungen für die zivile Luftfahrt, insbesondere Rettungshubschrauber, gerechnet wird.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage der BSW-Fraktion; eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument noch nicht vor. Die Fragesteller führen zur Begründung an, dass die Bundeswehr ab dem 27. November 2025 sieben Tieffluggebiete in Deutschland reaktiviert, in denen in 250 Fuß (ca. 75 Meter) statt der üblichen 500 Fuß (ca. 150 Meter) geflogen werden darf, die seit 2019 geltende 20-Minuten-Begrenzung für Übungsflüge entfällt, und für Kampfflugzeuge eine Lärmentwicklung von etwa 100 bis 120 dB(A) angenommen wird. Sie verweisen auf eine Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages von 2024 zu gesundheitsschädlichen Auswirkungen von Fluglärm sowie auf eine Aussage eines Bundeswehrsprechers Ende November 2025, wonach direkte Überflüge insbesondere kleiner Ortschaften nicht vermeidbar seien.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde das Dokument von den Abgeordneten Andreas Kutsche, Gunnar Lehmann und Jenny Meyer der BSW-Fraktion als Kleine Anfrage Nr. 836, eingegangen und ausgegeben am 12.01.2026. Eine Antwort der Landesregierung ist in diesem Dokument nicht enthalten. Die Fragesteller verweisen auf zwei Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages (2024 und 2025) sowie auf eine öffentliche Aussage eines Bundeswehrsprechers Ende November 2025 laut rbb24-Bericht; die genannten Lärmwerte (100-120 dB(A)) und Höhenangaben (250 Fuß/ca. 75 Meter statt 500 Fuß/ca. 150 Meter) sind Angaben der Fragesteller ohne eigene Verifikation durch die Landesregierung in diesem Dokument.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2264, Wahlperiode 8, eingereicht 12. Januar 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.