❓ Bundesmittel - Verfahren zur Mittelauszahlung aus dem Sondervermögen "Zukunftspaket Brandenburg"
📋 Worum geht es?
Das Sondervermögen „Zukunftspaket Brandenburg“ soll zukunftsorientierte, wirtschaftsstrukturfördernde Infrastrukturinvestitionen fördern. Die Mittelvergabe erfolgt laut Anfrage über das Ministerium der Finanzen und für Europa unter Anwendung des Brandenburgischen Vergabegesetzes (BbgVergG). Die Fragesteller wollen wissen, wie das Genehmigungsverfahren für die Auszahlung dieser Mittel im Detail organisiert ist.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Kommunen und Antragsteller von Fördermitteln aus dem Zukunftspaket Brandenburg, das Ministerium der Finanzen und für Europa, sowie Institutionen wie die Auftragsberatungsstelle Brandenburg und regionale Förderstellen, die laut Anfrage in das Verfahren eingebunden sein könnten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen wissen: 1) welche Richtlinien das Genehmigungsverfahren regeln, 2) welche Rolle das BbgVergG und ergänzende EU-Vergabevorschriften (UVgO, VOB/VOL) bei der Antragsprüfung spielen, 3) welche Schwellenwerte für ein formelles Ausschreibungs- oder Genehmigungsverfahren gelten, 4) ob die diskutierten Erhöhungen der Grenzen für Direktaufträge und freihändige Vergabe auch auf das Zukunftspaket übertragen werden, 5) wie der typische Verfahrensablauf und die Einbindung von Institutionen aussieht, 6) wie lange ein Standardverfahren von Antragstellung bis Zuwendungszusage dauert, 7) welche Fristen für die Prüfung der Vergabekonformität gelten, 8) in welchem Umfang Genehmigungsverfahren öffentlich dokumentiert werden (z. B. über das Vergabeportal Brandenburg), 9) wie Anträge, Genehmigungen und Ablehnungen statistisch erfasst werden, 10) welche Maßnahmen gegen Missbrauch oder Verzögerungen ergriffen werden, 11) welche Optimierungen für kommende Landeshaushalte vorbereitet werden, und 12) wie die Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) geändert werden könnte, um Auszahlungen zu erleichtern und zu beschleunigen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage der AfD-Fraktion; eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Text nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von den Abgeordneten Andreas Galau, Falk Janke und Dr. Daniela Oeynhausen der AfD-Fraktion eingereicht und am 13.01.2026 eingereicht sowie ausgegeben. Die Fragesteller verweisen auf eine diskutierte Erhöhung der Schwellenwerte für freihändige Auftragsvergaben bei Bauleistungen in Kommunen von 100.000 Euro auf 1.000.000 Euro gemäß Änderungen im Vergaberecht. Eine inhaltliche Antwort der Landesregierung ist im vorliegenden Dokument nicht enthalten.