❓ Bürokratieabbau - Möglicher Bürokratieaufwuchs durch Bürokratieabbaugesetz
📋 Worum geht es?
Das Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung in den Bereichen Landnutzung und Umwelt trat am 24.07.2025 in Brandenburg in Kraft und sollte Bürokratie abbauen. Die Fragesteller berichten, dass es seitdem bei einzelnen Kommunen zu Verständnisproblemen bei der neu eingefügten 300-Meter-Abstandsregelung für Bauvorhaben nach § 8 Absatz 3a des Brandenburgischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz komme. Danach ist bei Bauvorhaben außerhalb von Landschaftsschutz- und Natura-2000-Gebieten keine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde nötig.
👥 Wer ist betroffen?
Kommunen im Land Brandenburg, Untere Naturschutzbehörden, die Oberste und Obere Bauaufsichtsbehörde, die Landesplanung sowie Vorhabenträger und Antragsteller von Bauvorhaben.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen von der Landesregierung wissen: 1. Ob es für im Zusammenhang bebaute Ortsteile stets einer kommunalen Abrundungssatzung bedarf, um die von den Naturschutzbehörden verlangten Erklärungen zu klären. 2. Ob es dafür stets einer kommunalen Innenbereichssatzung (etwa als Klarstellungs- und/oder Entwicklungssatzung) bedarf. 3. Wann und wie die Landesregierung die tatsächliche Wirksamkeit der Gesetzesinitiative zum Bürokratieabbau im Hinblick auf diese Detailregelung evaluiert und zu welchem Ergebnis sie dabei gekommen ist. 4. Wie die Landesregierung die Wirksamkeit und Verwaltungseffektivität der Gesetzesänderung bewertet und ob sie Handlungsbedarf zur Klarstellung sieht.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage der BSW-Fraktion; die Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument noch nicht vor. Die Fragesteller beschreiben, dass Untere Naturschutzbehörden bei Bauvorhaben zunehmend weitere Unterlagen und Erläuterungen verlangen, etwa zur Grenzdarstellung bebauter Ortsteile, zur Nutzungsart, zu bestandskräftigen bauordnungsrechtlichen Entscheidungen, zu Feststellungen des Planungsamtes des Landkreises oder zu verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von den Abgeordneten Sven Hornauf und Gunnar Lehmann der BSW-Fraktion eingereicht, eingegangen am 15.01.2026 und ausgegeben am 16.01.2026. Das Dokument verweist auf das am 24.07.2025 in Kraft getretene Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung in den Bereichen Landnutzung und Umwelt sowie auf Artikel 2 Ziffer 8 dieses Gesetzes, mit dem § 8 Absatz 3a in das Brandenburgische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz eingefügt wurde. Eine Antwort der Landesregierung mit Zahlen oder Bewertungen ist in diesem Dokument nicht enthalten.