❓ Fluglärm - Flugbewegungen in den Tages- und Nachtrandstunden am Flughafen Berlin-Brandenburg (BER)
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft die Flugbewegungen am Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) in den Tages- und Nachtrandstunden. Grundlage sind der Planfeststellungsbeschluss von 2004 und der Planergänzungsbeschluss „Lärmschutzkonzept BBI“ von 2009, die ein Ab- und Anschwellen des Flugverkehrs zur Nachtkernzeit hin vorsehen sowie eine jährliche Obergrenze von 12.852 Flugbewegungen (Nachtverkehrszahl) in den Nachtrandstunden zwischen 23:00 und 00:00 Uhr sowie 05:00 und 06:00 Uhr festlegen. Die Fragesteller verweisen darauf, dass laut Bürgerberichten insbesondere in den Morgenstunden (05:00–06:00 Uhr) vermehrt vorgezogene Landungen beobachtet würden, die der angestrebten Entwicklung möglicherweise entgegenlaufen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Anwohner im Umfeld des Flughafens BER, die zuständigen Behörden (u. a. die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg, LUBB) sowie die Landesregierung Brandenburg als Adressatin der Anfrage.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller erfragen: 1) die Zahl der Starts und Landungen 2024 sowie im ersten Halbjahr 2025 in zehn definierten Zeitfenstern zwischen 21:00 und 07:00 Uhr, aufgeschlüsselt nach Start/Landung und Monat; 2) die Einschätzung der Landesregierung, ob die im Planergänzungsbeschluss vorgesehene Ab- und Anschwelltendenz am BER tatsächlich gegeben ist; 3) wie die Einhaltung der Nachtverkehrszahl sichergestellt wird und wie viele Flugbewegungen 2022–2024 unter Anwendung der Nachtflugfaktoren 1 und 2 erfasst wurden; 4) welche Maßnahmen die zuständige Behörde zur Überwachung der Rand- und Nachtzeiten sowie zur Vermeidung verfrühter Landungen bzw. verspäteter Starts/Landungen ergreift; 5) welche Schlussfolgerungen die Landesregierung aus etwaigen Abweichungen zwischen Zielsetzung und tatsächlicher Entwicklung zieht.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage der SPD-Abgeordneten Tina Fischer und Ines Seiler; die Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument noch nicht vor. Die Anfrage selbst benennt als faktische Grundlagen: den Planfeststellungsbeschluss vom 13.08.2004 und den Planergänzungsbeschluss „Lärmschutzkonzept BBI“ vom 20.10.2009, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.10.2011 (Az. 4 A 4000.09), die festgelegte Nachtverkehrszahl von maximal 12.852 Bewegungen pro Jahr in den Nachtrandstunden sowie die Verdopplung (Faktor 2) von Flugbewegungen in den kernzeitnahen halben Stunden (23:30–00:00 Uhr und 05:00–05:30 Uhr) bei der Berechnung dieser Zahl.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Anfrage von den SPD-Abgeordneten Tina Fischer und Ines Seiler an die Landesregierung Brandenburg; eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument nicht vor. Die Anfrage verweist auf den Planfeststellungsbeschluss vom 13.08.2004, den Planergänzungsbeschluss „Lärmschutzkonzept BBI“ vom 20.10.2009 sowie das BVerwG-Urteil vom 13.10.2011 (Az. 4 A 4000.09). Genannt wird eine gesetzlich bzw. planungsrechtlich festgelegte Nachtverkehrszahl von maximal 12.852 Flugbewegungen pro Jahr in den Nachtrandstunden. Die Beobachtung vermehrter vorgezogener Landungen in den Morgenstunden stützen die Fragesteller auf Bürgerberichte, nicht auf eigene Messdaten oder eine Quellenangabe im engeren Sinne.