Zurück zur Übersicht
BrandenburgKleine AnfrageCDU

❓ Bergschaden - Bergbauschäden in der Gemeinde Tauer

22. Januar 2026Dokument 8/2327 · WP 8Brandenburg
Julian Brüning
BergbauschädenTagebauSenkungstrichterGrundwasserentzugBergschadensregulierung

📋 Worum geht es?

Die Anfrage der CDU-Fraktion befasst sich mit Schäden an Wohnhäusern, kommunalen Gebäuden und Infrastruktur in der Gemeinde Tauer, die nach Angaben der Fragesteller seit Jahren bergbaubedingten Bodenbewegungen zugeschrieben werden. Grundlage der Antwort der Landesregierung ist ein von ihr beauftragtes Gutachten des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) vom 07.08.2024, demnach der durch Grundwasserentzug des Tagebaus entstandene Senkungstrichter auch Tauer erreichen kann.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Bewohner und die Gemeinde Tauer, konkret 7 Gebäude im Ort sowie ein Weg in den Laßzinswiesen; zuständig sind das LBGR und der Bergbautreibende im Rahmen der privatrechtlichen Bergschadensregulierung.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller erkundigen sich nach: Art und Umfang der bekannten bergbaubedingten Schäden; der Bewertung der geologischen/hydrologischen Lage im Hinblick auf den Tagebau Jänschwalde; der Anzahl der Schadensmeldungen seit 2015; ob bergbaubedingte Verursachung bereits offiziell anerkannt wurde; vorhandenen Unterstützungs- und Beratungsangeboten für Betroffene; der Bewertung der Regulierungspraxis der Bergbaubetreiber; einem Konzept zur langfristigen Schadensprävention; besonderen Risikobereichen in Tauer; geplanten Unterstützungsmaßnahmen der Landesregierung; und der Bewertung der Abschaffung der Schlichtungsstelle für Bergbauschäden (Ende 2022).

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass laut dem LBGR-Gutachten vom 07.08.2024 das Schadensbild hauptsächlich aus Rissen in Bodenbelägen, Wänden, Fenstereinfassungen und Wegen besteht, überwiegend wenige Millimeter breit, in Einzelfällen über einen Zentimeter; nach Anwohnerangaben treten die Schäden seit über 10 Jahren auf, beginnend im Osten der Ortslage und sich nach Westen fortsetzend. Weitere Schäden sind Abplatzungen von Putz und Fliesen, verschobene Einfriedungssteine und geschädigte Wege im Bereich der Laßzinswiesen. Der Landesregierung sind 7 Objekte im Ort und ein Weg in den Laßzinswiesen bekannt (Details im Gutachten ab Seite 32). Zur offiziellen Anerkennung einer bergbaubedingten Verursachung liegen keine Informationen vor. Über das LBGR-Gutachten hinaus hält die Landesregierung keine weiteren Unterstützungs- und Beratungsangebote vor, da die Bergschadensregulierung privatrechtlich im Bundesberggesetz geregelt sei. Die Regulierungspraxis des Bergbautreibenden entspreche nach Kenntnis der Landesregierung vollumfänglich den gesetzlichen Vorgaben. Ein eigenes Präventions- oder Monitoringkonzept liegt nicht vor, abgesehen von vorgesehenen Monitoringmaßnahmen über markscheiderische Risswerke. Besondere Risikobereiche lassen sich aktuell nicht eingrenzen; die Landesregierung geht davon aus, dass sich die Bergschadenssituation während des Grundwasserwiederanstiegs nicht verändern wird. Die Schlichtungsstelle für Bergbauschäden wurde laut Landesregierung Ende 2022 aufgrund einer vorgeschriebenen Evaluierung eingestellt, die eine Fortführung unter Haushaltsprinzipien als nicht geboten einstufte.

⚡ Einordnung

Die Anfrage (Drucksache 8/2178) wurde von der CDU-Fraktion (Abgeordneter Julian Brüning) eingereicht; die Antwort der Landesregierung liegt vollständig vor (Drucksache 8/2327, eingegangen 22.01.2026, ausgegeben 27.01.2026). Grundlage ist das vom LBGR beauftragte Gutachten „Erstbewertung Bergschadenkundliches Gutachten für die Ortschaft Tauer“ vom 07.08.2024, das online beim LBGR abrufbar ist. Die Landesregierung nennt konkret 7 betroffene Objekte im Ort sowie einen Weg in den Laßzinswiesen. Die Schlichtungsstelle für Bergbauschäden wurde laut Landesregierung Ende 2022 eingestellt.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2327, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.